Anfang Dezember ist der Fall einer ZDF-Reporterin bekannt geworden, die den Sender aufgrund angeblicher Ungleichbehandlung in der Bezahlung verklagte. Jahrelang arbeitete sie bei "Frontal 21", bis sie irgendwann merkte, dass sie offenbar weniger verdiene als viele ihrer männlichen Kollegen. Als sie sich nicht mit dem Sender einigen konnte, zog sie vor Gericht. Nun hat das Arbeitsgericht Berlin ein vorläufiges Urteil gefällt und die Klage der Reporterin abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Reporterin kann noch Berufung einlegen.
Das Gericht erklärte, dass die Reporterin keine Tatsachen vorgetragen habe, "die auf eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung bei der Vergütung von Männern und Frauen hindeuten würden". Die Mitarbeiter, mit denen sie sich verglich, seien dazu nicht geeignet gewesen, weil sie anders als die Klägerin beschäftigt seien. Die Reporterin war als feste Freie angestellt, viele andere der Mitarbeiter jedoch fest. Als die Reporterin vor Gericht fragte, warum männliche Mitarbeiter in der Redaktion mit weniger Berufserfahrung trotzdem mehr verdienen würden als sie, antwortete der Vorsitzende Richter laut "Spiegel Online" knapp: "Weil die Kollegen besser verhandelt haben? Das nennt man Kapitalismus."
Mit dem Ansinnen, das ZDF nun zu einer Auskunft über die Bezahlung der Mitarbeiter zu zwingen, ist die Reporterin gescheitert. Neben den fehlenden Anhaltspunkten gebe es darüber hinaus aber auch keine gesetzliche Grundlage dazu, argumentierte das Gericht. Diese Grundlage soll es in Zukunft aber geben, erst vor wenigen Wochen hatte sich das Bundeskabinett in dieser Frage auf einen neuen Gesetzentwurf geeinigt. Der ZDF-Reporterin bringt das nichts, hier hält das Gericht fest, dass eine Diskriminierung nicht festgestellt werden konnte, ihr stehe daher auch kein Entschädigungsanspruch zu.
Update (18 Uhr): Der Anwalt der ZDF-Reporterin hat angekündigt, dass seine Mandantin gegen das Urteil in Berufung gehen werde. Er bezeichnete die Entscheidung des Gerichts als "in schwerwiegender, ja willkürlicher Weise rechtsfehlerhaft" und warf dem zuständigen Richter vor, voreingenommen zu sein.