Der ZDF-Moderator Jan Böhmermann will die einstweilige Verfügung gegen sein Gedicht über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan offenbar nicht akzeptieren. Sein Anwalt Christian Schertz sprach gegenüber der dpa davon, dass dem Hamburger Landgericht schwere handwerkliche Fehler unterlaufen seien. Die einstweilige Verfügung vom Dienstag sei "eklatant falsch", weil das Gericht das Gedicht zerlegte und Teile davon isoliert verbot. "Man kann auch kein Gemälde auseinanderschneiden und dann nur teilweise freigeben", so Schertz.
Nun will der Anwalt dem türkischen Präsidenten über das Gericht eine vierwöchige Frist setzen, innerhalb derer Erdogan eine sogenannte Hauptsacheklage erheben müsse. Tut er das nicht, verfalle die einstweilige Verfügung. Doch Schertz ist gewillt, im Streit um Böhmermanns Gedicht notfalls auch bis zum Bundesverfassungsgericht zu gehen. Die Kammer des Landgerichts vertritt die Ansicht, dass einige Passagen des Gedichts schmähend und ehrverletztend sind. Zwar gelte für die Einkleidung eines satirischen Beitrages ein großzügiger Maßstab, dieser berechtige aber nicht zur völligen Missachtung der Rechte des Antragstellers, hieß es in der Begründung.