Die Ermächtigung der Bundesregierung und das Verlangen der türkischen Regierung nach Strafverfolgung gegen Jan Böhmermann haben am Dienstag die Staatsanwaltschaft Mainz erreicht. Das teilte die Leitende Oberstaatsanwältin Andrea Keller mit. Nun ist vorgesehen, den ZDF-Moderator anzuhören. "Dem Beschuldigten, für den sich bislang kein Verteidiger bestellt hat, ist rechtliches Gehör zu gewähren. Danach wird voraussichtlich - sollte sich nicht das Erfordernis weiterer Ermittlungen ergeben - eine abschließende Sachentscheidung darüber getroffen werden können, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht", sagte Keller.
Die Leitende Oberstaatsanwältin wies zugleich noch einmal darauf hin, dass alle Strafanzeigen von Privatpersonen, der Strafantrag des türkischen Staatspräsidenten und das Strafverlangen der türkischen Regierung unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt in einem Verfahren zusammengefasst und geprüft werden. Auslöser für die Ermittlungen gegen Jan Böhmermann war ein Schmähgedicht über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan, das der Moderator vor knapp einem Monat in seiner ZDF-Show "Neo Magazin Royale" vorgelesen hatte - immer wieder unterbrochen von der Einschränkung, dass das ja eigentlich gar nicht erlaubt sei.
Der Fall hatte eine Diskussion über Meinungs- und Satirefreiheit ausgelöst und auch politisch hohe Welle geschlagen. Vor rund eineinhalb Wochen entschied Bundeskanzlerin Angela Merkel schließlich, die Ermittlungen gegen Böhmermann wegen Beleidigung des türkischen Präsidenten zuzulassen. Der Satiriker selbst schwieg bislang zu dem Vorfall und nahm sich eine "kleine Fernsehpause", aus der er am 12. Mai wieder zurückkehren möchte.