Die Versorgung von Scripted-Reality-Produktionen mit echten Polizisten scheint gesichert: Ein beim Land NRW angestellter Kriminalhauptkommissar hat vor dem Oberverwaltungsgericht in zweiter Instanz recht bekommen, dass ihm die Nebentätigkeit als Mitwirkender in den RTL-Produktionen "Mitten im Leben" - das es mittlerweile nicht mehr gibt - und "Verdachtsfälle" nicht untersagt werden durfte. Der Kläger war schon ab 2004 regelmäßig in zahlreichen TV-Produktionen bei RTL, RTL II und kabel eins zu sehen und erhielt diese Nebentätigkeiten auch regelmäßig genehmigt.

2014 hingegen verweigerte sein Dienstherr die Genehmigung für seinen geplanten Einsatz als "Kommentator" in den filmpool-Produktionen "Familien in Brennpunkt" und "Verdachtsfälle" für RTL. Er sollte dort also nicht selbst als Schauspieler auftreten, sondern "kriminalpräventive Kommentare bzw. Ratschläge vor der Kamera geben", wie es in der Klage heißt. Dabei sollte sein Name und seine Amtsbezeichnung eingeblendet werden. Doch diesmal wurde ihm diese Genehmigung verweigert.

Zur Begründung der Ablehnung hieß es damals, bei diesen Formaten werde der Eindruck erweckt, es handele sich um eine Dokumentation und nicht um ein auf fiktiven Geschehnissen basierendes Format, sodass gerade junge Zuschauerinnen und Zuschauer Schwierigkeiten hätten, zwischen Realität und Inszenierung unterscheiden zu können. Da diese Formate nicht den Zielen der polizeilichen Öffentlichkeitsarbeit entsprächen, unterstütze die Polizei Nordrhein-Westfalen die Zusammenarbeit mit den entsprechenden Produktionsfirmen nicht. Die Bedenken: Die Glaubwürdigkeit eines tatsächlichen Beamten würde auf die Glaubwürdigkeit der Handlung übertragen, obwohl die Sendungen mit der tatsächlichen polizeilichen Realität nicht viel gemeinsam hätten. Letztlich könne das zu einem Ansehensverlust der Polizei in der Öffentlichkeit führen.

Das Verwaltungsgericht Aachen gab dem klagenden Kriminalhauptkommissar im vergangenen Jahr allerdings recht, der Auftritt hätte ihm demnach nicht untersagt werden dürfen. "Dass die Zuschauer einen (negativen) Rückschluss von dem Verhalten des als objektiven und informierenden Kommentators auftretenden Klägers auf die gesamte Polizei respektive die öffentliche Verwaltung ziehen werden, ist nicht ersichtlich. Solange der Kläger sachlich korrekte und durch seine Erfahrung fundierte Hinweise und Ratschläge gibt, vermag das Gericht nicht zu erkennen, dass diese Tätigkeit dem Ansehen der öffentlichen Verwaltung schadet." Weil der Kommissar nicht Teil des fiktiven und "gerne deutlich überzogenen Hauptgeschehens" sei, gebe es eine hinreichende Abgrenzung zum fiktiven Teil. Zudem sei "der Durchschnittsfernsehzuschauer durchaus in der Lage, das in den Sendungen dargestellte Geschehen als fiktiv einzuordnen". Das Oberverwaltungsgericht schloss sich dem nun an. Der Beschluss ist unanfechtbar und damit rechtskräftig.