Die Verleger beklagen schon seit langem, dass auf Zeitungen und Zeitschriften zwar der reduzierte Mehrwertsteuersatz fällig wird, auf ePaper und andere digitale Paid-Content-Angebote hingegen die vollen 19 Prozent. Nun erhalten sie für ihre Forderung Rückenwind von der EU-Kommission, die am Donnerstag einen "Aktionsplan" für den "Weg zu einem einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum" vorgelegt hat.
Darin heißt es: "Die derzeitigen Vorschriften werden den technologischen und wirtschaftlichen Entwicklungen nicht vollständig gerecht. Dies trifft etwa auf elektronische Bücher und Zeitungen zu, denen die ermäßigten Sätze für physische Veröffentlichungen nicht zugutekommen. Diese Frage wird im Rahmen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt angegangen."
Beim Zeitungsverlegerverband BDZV wird das wenig überraschend begrüßt und als "wichtiger Schritt" bezeichnet. Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff appellierte an die Bundesregierung, die EU-Kommission in den Plänen zu unterstützen und den Vorschlag umzusetzen. Er sprach von einem "Innovationshemmnis für die Entwicklung digitaler journalistischer Geschäftsmodelle, dass der reduzierte Steuersatz bislang nur für die gedruckte Presse" gelte. Kombiprodukte aus Print und Online würden durch die Angleichung vereinfacht.
Doch obwohl auch die Anwendung des reduzierten statt des vollen Mehrwertsteuersatzes eine Unterstützung der Presse darstellt, geht den Verlegern das noch nicht weit genug. Vielmehr stellt der BDZV generell die Mehrwertsteuer für Presseprodukte in Frage. "Dass auf Bildung und Meinungsbildung überhaupt eine Steuer erhoben wird, ist eine grundfalsche Entscheidung in einem demokratischen Land, dessen Reichtum eben nicht in Bodenschätzen, sondern in den Köpfen seiner Bürger liegt", so der BDZV - eine doch leicht überheblich wirkende Einschätzung des eigenen Tuns angesichts der Tatsache, dass beispielsweise auch auf Grundnahrungsmittel und ähnliches Mehrwertsteuer fällig wird.