Im Vorfeld des Telefonats zwischen Angela Merkel und dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu, in dem unter anderem auch das von Jan Böhmermann im "Neo Magazin Royale" vorgetragene Schmähgedicht über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan Thema war, hat das Auswärtige Amt einem Bericht des "Tagesspiegel" zufolge eine interne juristische Prüfung in Auftrag gegeben.
Darin seien die Juristen zu dem Ergebnis gekommen, dass Böhmermann sich höchstwahrscheinlich strafbar gemacht habe. Auch Böhmermann selbst hatte in der Sendung mehrfach darauf hingewiesen, dass eine solche Schmähkritik in Deutschland nicht erlaubt sei. Böhmermann könnte demnach insbesondere aber auch gegen Paragraph 103 des Strafgesetzbuches verstoßen haben. Darin heißt es: "Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."
Ein Strafverfahren wird aber nur eingeleitet, sofern die türkische Botschaft einen offiziellen Antrag stellt. Die Wahrscheinlichkeit dafür sei nach dem Telefonat Merkels mit Davutoglu nach Einschätzung des Auswärtigen Amtes gesunken, heißt es in dem Bericht weiter. Merkel hatte das Gedicht als "bewusst verletztend" bezeichnet, auf die Maßnahmen des ZDF verwiesen, das den Beitrag aus der Mediathek gelöscht hatte und zudem betont, dass die Presse- und Meinungsfreiheit zwar ein hohes Gut, aber nicht schrankenlos sei.
Update 17:00 Uhr: Wie "Spiegel Online" berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Mainz nun ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Beleidigung von Organen oder Vertreter ausländischer Staaten eingeleitet. Zuvor waren rund 20 Anzeigen von Privatpersonen eingegangenen. Nun habe man das Bundesjustizministerium unterrichtet, um zu klären, ob seitens der Türkei ein "Strafverlangen" gestellt werde.