Nun musste sich auch Angela Merkel mit Jan Böhmermann und dem von ihm im "Neo Magazin Royale" vorgetragenen Schmähgedicht über Recep Tayyip Erdogan beschäftigen. Laut Regierungssprecher Steffen Seibert habe sie in einem Telefonat mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu am Sonntagabend deutlich gemacht, dass der Text aus ihrer Sicht "bewusst verletzend" gewesen sei. Sie habe zudem darauf verwiesen, dass das ZDF bereits Konsequenzen gezogen habe. In der Mediathek und bei Wiederholungen wurde der entsprechende Beitrag gelöscht.
Sie habe darüber hinaus den hohen Wert bekräftig, den die Presse- und Meinungsfreiheit für die Bundesregierung habe - allerdings sei diese nicht schrankenlos. Tatsächlich ist Schmähkritik in Deutschland nicht vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt - allerdings ist damit nicht jede polemische, überspitzte oder herabsetzende Äußerung gemeint. Entscheidend ist, dass nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht. Böhmermann selbst hatte in der Sendung bereits erklärt, dass das Schmähgedicht so gar nicht erlaubt sei.
ZDF-Programmdirektor Norbert Himmler erklärte die nachträgliche Löschung so: "Wir sind bekannt dafür, dass wir bei unseren Satire-Formaten breite Schultern haben und den Protagonisten große Freiräume geben. Aber es gibt auch Grenzen der Ironie und der Satire. In diesem Fall wurden sie klar überschritten. Deswegen haben wir in Absprache mit Jan Böhmermann beschlossen, die Passage aus der Sendung herauszunehmen. Das betrifft das Sendungsvideo in der Mediathek, Clips auf Youtube, sowie Wiederholungen."