Stefan Raab muss wegen Beleidigung 150.000 Euro zahlen
"Unfassbar, oder? Die Dealer tarnen sich immer besser." Diesen Satz hätte Stefan Raab wohl lieber nicht gesagt. Zumindest wäre ihm dann eine Strafe von 150.000 Euro erspart geblieben, zu der ihn das Münchner Amtsgericht am Freitag wegen Beleidigung und Verletzung des Kunst-Urhebergesetzes verurteilte. Damit blieb das Gericht 50.000 Euro unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.
Der Kommentar fiel am 6. September vergangenen Jahres im Zusammenhang mit dem Bild einer jungen Mutter, die die Schultüte ihrer Tochter im Arm hatte. Als Begründung nannte die Richterin Karin Waldhauser, dass in diesem Fall das Persönlichkeitsrecht der Frau höher zu bewerten sei als die künstlerische Freiheit. Darüberhinaus hätte Raab das Bild ohne die Einwilligung der Frau gar nicht zeigen dürfen.
Im vergangenen März war die als Drogen-Dealerin bezeichnete Frau in einem Zivilverfahren vor dem Landgericht Berlin mit einer Klage auf Schadenersatz in Höhe von 90.000 Euro allerdings gescheitert. Die Begründung des Gerichts damals: "Die umgehende Geltendmachung des überzogenen Zahlungsanspruches von 90.000 Euro zusammen mit der Nichtreaktion auf das Richtigstellungsangebot des Beklagten sprechen eher dafür, dass es ihr vorrangig nicht um den Ausgleich persönlicher Beeinträchtigungen, sondern schlicht ums Geld geht."