Ein Berliner Ehepaar errang vor dem Bonner Amtsgericht einen auf den ersten Blick kuriosen Rechtsstreit gegen den Reiseveranstalter "Phoenix Reisen". Anlass der Klage war eine Kreuzfahrt, die das Ehepaar von Vietnam nach Neuseeland mit der MS Amadea unternommen hatte – wie allerdings auch die Crew des ZDF-"Traumschiffs", das seit Anfang vergangenen Jahres in Folge der Insolvenz der Reederei der MS Deutschland nun auf der kleineren MS Amadea von Phoenix Reisen gedreht wird.

Entsprechende Einschränkungen, die es aufgrund der Dreharbeiten an Bord gab, trübten für das Ehepaar das Bild der schönen Kreuzfahrt. Der "Spiegel" führt an, dass immer wieder Teile des Luxusliners, vor allem das Promenadendeck, gesperrt worden seien und der Urlaub auch durch lautes Hämmern und Sägen sowie Anweisungen per Megafon gestört wurde. Auf die Dreharbeiten wurde im Vorfeld nicht explizit hingewiesen, da die Medien über den "Traumschiff"-Wechsel von der MS Deutschland zur MS Amadea berichtet hatten.

Jederzeit alle Freizeitmöglichkeiten nutzen zu können, gehört nach Ansicht des Bonner Amtsgerichts allerdings zum Vertrag einer ordnungsgemäßen Reise. Einschränkungen, etwa durch die erwähnten Absperrungen bestimmter Bereiche, seien demnach ein Reisemangel. Gegenüber dem "Spiegel" bestätigte das Gericht, dass Phoenix Reisen dem Ehepaar knapp über tausend Euro zurückzahlen muss, was einer Minderung um 20 Prozent an den zwölf Drehtagen entspricht.