Freispruch für Ex-ProSieben-Moderator Andreas Türck
Im Frühjahr letzten Jahres begann für den ehemaligen ProSieben-Moderator ein Alptraum, der am Donnerstag mit einem Freispruch sein Ende fand - zumindest teilweise. Denn auch wenn selbst die Staatsanwaltschaft ihre Anklage für nicht mehr beweisbar hielt und letztlich auf Freispruch plädierte, werden die Vorwürfe wohl in Erinnerung bleiben.
Die 29-jährige Katharina B. hatte Türck vorgeworfen, sie in der Nacht vom 24. auf den 25 August 2001 auf einer Frankfurter Main-Brücke zum Oralsex gezwungen zu haben. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe und Anklageerhebung verlor Andreas Türck seinen Moderatorenjob bei ProSieben, wo er bis dahin die "Chart Show" präsentiert hatte.
Die entscheidende Aussage im Gerichtsverfahren machte der Berliner Psychologie-Professor Max Steller. Er hatte dem 29-jährigen vermeintlichen Opfer, das auch als Nebenklägerin im Prozess auftrat, mangelnde Glaubwürdigkeit bescheinigt. Er schloss es darüberhinaus sogar nicht aus, dass sie bewusst die Unwahrheit gesagt habe.
Katharina B. selbst hatte gar keine Anzeige erstattet, sondern lediglich einem Freund am Telefon von den Vorgängen erzählt. Dieses Gespräch wurde jedoch von der Drogenfahndung abgehört, was später zu einem Ermittlungsverfahren und dem nun zu Ende gegangenen Prozess führte.
Die vorsitzende Richterin der 27. großen Strafkammer des Frankfurter Landgerichts kritisierte in der Urteilsbegründung massiv die Berichterstattung der Medien im Fall Türck. So habe häufig bereits eine Vorverurteilung des Angeklagten stattgefunden. Unter anderem die "Bild"-Zeitung, die nun in einem Kommentar von einem "schmutzigen Gerichtsspektakel" sprach, hatte die Geschichte mehrfach als große Schlagzeile gedruckt.
Ob Andreas Türck ins Fernsehen zurückkehren wird, steht bislang noch nicht fest. Sein ehemaliger Sender ProSieben hatte jedoch bereits vor der Urteilsbegründung Gesprächsbereitschaft signalisiert, konkrete Planungen gebe es allerdings noch nicht. Andreas Türck selbst wollte sich zunächst nicht äußern.