Als Spätfolgen der "Causa Brender", als dem damalige ZDF-Chefredakteur auf Betreiben der CDU/CSU-Vertreter damals gegen den Willen des Intendanten die Vertragsverlängerung verweigert wurde, wurde nach langem Hin und Her schließlich doch noch das Bundesverfassungsgericht angerufen. Im März 2014 stellte das oberste deutsche Gericht fest, dass der ZDF-Staatsvertrag aufgrund des allzu großen Einflusses von Staat und Parteien in großen Teilen verfassungswidrig war. Der Anteil von Politikern und "staatsnahen Personen" in den Aufsichtsgremien muss von bislang 44 Prozent auf maximal ein Drittel reduziert werden. Als Frist gaben die Richter den Bundesländern bis maximal 30. Juni Zeit.
Diese Frist haben die Politiker nun fast vollständig ausgeschöpft und auch bei der Reduzierung des Poltiker-Anteils in den Gremien gingen sie an die oberste Grenze. Das bedeutet: Der Rundfunkrat wird von 77 auf 60 Mitglieder verkleinert, von denen nur noch 20 Vertreter der Politik sein werden. 24 Mitglieder werden von "Verbänden und Organisationen" gestellt, die Länder werden 16 "Vertreter aus gesellschaftlichen Gruppen" in das Gremium entsenden. Der Verwaltungsrat wird auf 12 Mitglieder verkleinert. Einen entsprechenden Staatsvertrag haben die Ministerpräsidenten nun am Donnerstag unterzeichnet.
"Ich freue mich darüber, dass wir als Ländergemeinschaft heute den Staatsvertrag unterzeichnet haben. Damit stärken wir unseren öffentlich-rechtlichen Rundfunk und stellen das ZDF für die Zukunft auf. Unter dem Gesichtspunkt der Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks halten wir die Gremien des ZDF funktionsfähig. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist auf einem sehr guten Weg", so Malu Dreyer, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz und Vorsitzende der Rundfunkkommission. "Wir setzen mit den jetzt gefundenen Regelungen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts um. Besonders wichtig für mich sind auch die neu eingefügten Transparenzregelungen, die es den Bürgerinnen und Bürgern erlauben, zu sehen, wie ihr Rundfunkbeitrag verwendet wird."