Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) macht sich weiter für ein Verbot der umstrittenen Ultimate-Fighting-Veranstaltungen im Fernsehen stark. Am Donnerstag informierte BLM-Präsident Siegfried Schneider die Mitglieder des BLM-Medienrats über den aktuellen Stand der Dinge. Die Rechtsmäßigkeit des vor fünf Jahren ausgesprochenen Ausstrahlungsverbots sei ausdrücklich nicht Gegenstand der Entscheidung des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Mai gewesen, betonte Schneider.
Das Gericht hatte vor wenigen Wochen entschieden, dass der britische Veranstalter UFC das Rechte habe, selbst gegen das Verbot der BLM vorzugehen und Klage einzureichen. "Was die Zulässigkeit des Angebots angeht, warten wir weiter auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs über den Antrag der BLM auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München", erklärte Schneider in München. Er warnte davor, dass die Entscheidung "Folgen für das Rundfunkrecht weit über den konkreten Fall hinaus haben" könne.
Zugleich betonte Schneider, in den zurückliegenden Wochen "viel Bestätigung und Unterstützung" erhalten zu haben, etwa durch die bayerischen Staatsministerin für Wirtschaft und Medien, Ilse Aigner, und Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. Dieser bestätigte die Einschätzung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und der Sportministerkonferenz, dass Ultimate Fighting wegen der "Pervertierung der sportimmanenten Werte" nicht als Sportart eingestuft werden könne.
Die Ultimate-Fighting-Shows waren den Medienhütern lange Zeit ein Dorn im Auge - bis sie 2010 der bis dato im DSF ausgestrahlten Sendung die Genehmigung entzogen. Im Januar erklärte das Verwaltungsgericht München das Ausstrahlungsverbot allerdings für rechtswidrig und hob entsprechende Verbotsverfügung auf. Ein Verstoß gegen das Sittlichkeitsgefühl bzw. eine jugendgefährdende Wirkung lasse sich nicht feststellen. Vielmehr hält das Gericht die Einstufung der Mixed Martial Arts als Sport für nachvollziehbar, teilte die Organisation am Freitag mit. Die BLM habe nicht die Befugnis, ein lediglich aus ihrer Sicht unerwünschtes Programm zu verbieten, hieß es.