Das Bundesverwaltungsgericht hat im Dezember entschieden, dass es nicht gegen Bestimmungen des Rundfunkrechts verstößt, wenn in einem bundesweiten Programm Werbespots gezeigt werden, die nur in bestimmten Gebieten zu sehen sind. Vermarkter wie SevenOne Media und IP Deutschland wittern hier ein mögliches Zusatzgeschäft, während Verleger und Radiobetreiber Alarm schlagen und ihre Finanzierungsgrundlage bedroht sehen. Nachdem ProSiebenSat.1 in der Vergangenheit schon mit regionalen Kampagnen experimentiert hatte, gibt es nun auch bei IP Deutschland einen ersten Werbekunden für eine solche regionale Kampagne.
Der Spirituosen-Hersteller Waldemar Behn bucht zur Verstärkung einer national laufenden Kampagne für "Kleiner Feigling" zusätzliche Spots in den Karnevalshochburgen im Rheinland dazu. "Wir freuen uns sehr, 'Kleiner Feigling' für unseren Piloten gewonnen zu haben. Die Buchung von zusätzlichen Spots für die Jecken im Rheinland verstärkt die nationale Präsenz der Marke perfekt", so
Matthias Dang, Geschäftsführer IP Deutschland. Behn-Geschäftsführer Rüdiger Behn erklärt: "Gerade als Familienunternehmen mit limitierten Marketingetats begrüßen wir die nun geschaffene Option, das Schlüsselmedium TV über einen zielgruppenaffinen Programmanbieter wie RTL auch regional einsetzen zu können, sehr. Wir haben großes Interesse daran, dass sich dieses Modell durchsetzt, daher investieren wir in diesen Piloten zusätzliche Budgetmittel....viel Erfolg!"