Die umstrittenen Ultimate-Fighting-Shows waren den Medienhüter lange Zeit ein Dorn im Auge. Vor knapp fünf Jahren entzog der Fernsehausschuss der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) der bis dato auf dem Sport1-Vorgänger DSF ausgestrahlten Sendung die Genehmigung. "Die darin stattfindenden Tabubrüche, wie das Einschlagen auf einen am Boden liegenden Gegner, widersprechen dem Leitbild eines öffentlich-rechtlich getragenen Rundfunks nach Artikel 111a der Bayerischen Verfassung", erklärte die BLM damals.
Nun der Rückschlag für die Medienhüter: Das Verwaltungsgericht München hat das 2010 ausgesprochene Ausstrahlungsverbot für rechtswidrig erklärt und die entsprechende Verbotsverfügung aufgehoben. Demnach ist davon auszugehen, dass es sich bei den UFC-Formaten grundsätzlich um ausstrahlungsfähige Inhalte
handele. Ein Verstoß gegen das Sittlichkeitsgefühl bzw. eine jugendgefährdende Wirkung lasse sich nicht feststellen. Vielmehr hält das Gericht die Einstufung der Mixed Martial Arts als Sport für nachvollziehbar, teilte die Organisation am Freitag mit. Die BLM habe nicht die Befugnis, ein lediglich aus ihrer Sicht unerwünschtes Programm zu verbieten.
"Das Urteil ist ein Meilenstein für die UFC und die vielen UFC-Fans in Deutschland", erklärte Garry Cook, Chief Global Brand Officer der UFC. "Das Gericht hat bestätigt, dass es rechtswidrig war, unsere Sendeformate zu untersagen. Wir haben immer an den deutschen Markt geglaubt und uns dafür verantwortlich gefühlt, den Sport auszubauen und die Nachfrage zu bedienen - deshalb haben wir gegen diesen Beschluss gekämpft. Wir werden weiterhin intensiv daran arbeiten, UFC-Events, -Inhalte und Originalsendungen nach Deutschland zu bringen." Ob die Ultimate-Fighting-Shows wieder ins Fernsehen zurückkehren werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht bekannt.