Bereits seit 2010 arbeiten Axel Springer und Ringier zusammen. In der Ringier Axel Springer Media AG bündeln die beiden Unternehmen ihre Kompetenzen, um gemeinsam in Osteuropa Erfolg zu haben. Nun soll dieses Modell auf die Schweiz ausgeweitet werden. Auch hier soll ein neues, gemeinsames Joint Venture entsehen, der Name: Ringier Axel Springer Medien Schweiz. Eine entsprechende Absichtserklärung wurde bereits unterzeichnet. Beide Unternehmen sollen zu jeweils 50 Prozent an dem neuen Projekt beteiligt werden.
Axel Springer bringt sein komplettes Schweiz-Geschäft in das neue Unternehmen ein. Darunter fallen unter anderem die Titel "Tele", "Bilanz", "Beobachter", "Handelszeitung" und einige mehr. Ringier verschiebt sämtlichen Deutschschweizer und Westschweizer Zeitschriften in das neue Unternehmen, dazu gehören unter anderem die "Schweizer Illustrierte", "Gault & Millau", "Bolero" und "TV8". Auch die Zeitung "Le Temps" wird Teil des Unternehmens.
Der Hauptsitz der Ringier Axel Springer Medien Schweiz ist in Zürich. CEO soll Michael Voss werden, bislang arbeitet der 50-Jährige als CEO Publishing und Entertainment bei der Ringier AG. Chef des Verwaltungsrats wird Springer-Mann Ralph Büchi. Mit der Zusammenarbeit wollen Ringier und Springer ihre "Wettbewerbsfähigkeit im Schweizer Leser- und Werbemarkt deutlich verbessern", heißt es in einer Pressemitteilung von Axel Springer. Die Digitalisierung der bekannten Marken soll forciert werden.
Marc Walder, CEO Ringier AG und Vizepräsident des geplanten Joint Ventures Ringier Axel Springer Medien Schweiz, sagt: "Dieser mit Axel Springer geplante Schulterschluss in der Schweiz macht sowohl journalistisch wie auch betriebswirtschaftlich Sinn. Die komplementären Portfolien beider Unternehmen beinhalten hervorragend positionierte Publikationen. Unser bestehendes Joint Venture in Ost-Europa zeigt, wie stark beide Parteien von einer solchen Zusammenarbeit profitieren können."
Die Vertragsdetails des Deals sollen in den kommenden Wochen erarbeitet werden. Die geplante Zusammenarbeit steht außerdem noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Wettbewerbsbehörden. Außerdem müssen die Aufsichtsgremien beider Unternehmen dem Plan noch zustimmen.