"Schwer jugendgefährdend" und "an der Grenze zur Sendeunzulässigkeit" - das war das Urteil der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) nach Ansicht der ersten Folge der fünften Staffel von "The Walking Dead". Dabei ging es insbesondere um die Szene in Minute vier, in der gefesselte Menschen mit Baseball-Schlägern auf den Hinterkopf geschlagen und deren Kehle aufgeschlitzt wird. Hier werde "Gewalt derart breit und in grausamen Details ausgespielt, dass sie weit über das dramaturgisch Notwendige hinausgehe", es handle sich um "eine sehr realistische Form von Gewalt (als explizite Nahaufnahme), zynisch und mitleidlos ('Macht weiter mit der Schweinearbeit') inszeniert", so die FSF.
Fox musste in der Folge trotz Freigabe ab 18 etwa 30 Sekunden aus der Folge herausschneiden und sah sich - ebenso wie die FSF - dafür harscher Kritik seitens der Fans ausgesetzt. Doch nun die überraschende Wende: Nach zwei Berufungsrunden hat die FSF ihre Entscheidung revidiert und mit 7:0 Stimmen nun doch eine Freigabe ab 18 ohne Schnitte erteilt. Fox reagierte umgehend und hat die ungeschnittene Fassung bereits über Sky Go und Sky Anytime zur Verfügung gestellt. Im linearen Programm wird sie erstmals am 30. November um 21 Uhr im Rahmen eines Binge-Abends zu sehen sein. Dann wiederholt Fox noch einmal die ersten sieben Folgen als Warm-Up für das Finale der ersten Hälfte der fünften Staffel, das am 1. Dezember zu sehen ist.
Die Begründung der ursprünglichen Entscheidung lässt sich im Blog der FSF nachlesen. Ausschlaggebend war damals ein Gutachten eines Juristen, der in der fraglichen Szene einen Verstoß gegen Paragraph 131 des Strafgesetzbuches, der die Verbreitung von Gewaltdarstellungen unter bestimmten Voraussetzungen verbietet, sah. Fox ging in Berufung und leiß einen Ausschuss aus mehreren Juristen die Szene erneut beurteilen. Dieses Gremium war einstimmig anderer Auffassung als das erste Gutachten, sodass schließlich doch die Freigabe durch die FSF erfolgte.