Im Streit um das Leistungsschutzrecht für Verlage hat sich Google dazu entschlossen, Textausschnitte und Vorschaubilder aus Artikeln von all jenen Verlagen, die von der VG Media vertreten werden, nicht mehr anzuzeigen. Stattdessen sollen sowohl auf Google News als auch bei der klassischen Google-Suche nur noch die verlinkten Überschriften angezeigt werden. Das erklärte Googles Deutschland-Chef Philipp Justus in seinem Blog. Von dem Schritt sind unter anderem 170 Verleger-Websites aus Deutschland betroffen, darunter Angebote von Springer, Funke, Burda und DuMont.
So werden künftig also "Bild.de" oder "Bunte.de" deutlich weniger prominent dargestellt als Nachrichten-Websites, die ihre Inhalte über Google zugänglich machen. "FAZ.net", "Süddeutsche.de", "Spiegel Online" oder "Zeit Online" werden dementsprechend auch weiterhin wie gehabt bei Google vertreten sein. Google reagiert mit dem Schritt auf den Beschluss der durch die VG Media vertretenen Verlage, Google wegen der Verwendung der sogenannten Snippets und Thumbnails verklagen zu wollen. "Wir bedauern dieses juristische Vorgehen sehr, denn jeder Verlag konnte schon immer selbst entscheiden, ob und wie seine Inhalte in unseren Diensten angezeigt werden", so Philipp Justus im Google-Blog.
Andere Anbieter wie T-Online oder Web.de sind kürzlich sogar noch einen Schritt weiter gegangen als Google und haben die Inhalte von VG-Media-Mitgliedern vollständig aus ihrer Suche gestrichen (DWDL.de berichtete). In der Vergangenheit hatten diverse Verlagsvertreter immer wieder Stimmung gegen Google gemacht. Springer-Lobbyist Christoph Keese bezeichnete den Konzern einmal sogar als "eine Art Taliban". Google Deutschland-Chef Justus will den US-Konzern dagegen als Freund der Verlage verstanden wissen. "Google unterstützt Presseverlage nach Kräften, auch online eine Lesergemeinde aufzubauen - und Geld zu verdienen", schreibt er nun. "Jeden Monat leiten wir über eine halbe Milliarde Klicks zu deutschen Nachrichtenseiten. Jeder dieser Klicks ist für Verlage Schätzungen des amerikanischen Zeitungsverbandes zufolge zwischen 12 und 16 Cent wert."
Mit Blick auf den schärfer gewordenen Wettbewerb um die Aufmerksamkeit der Leser und um Werbeerlöse betont Justus in seinem Blog-Eintrag: "Wir sehen es als unsere Aufgabe an, die Verlagsbranche dabei zu unterstützen, diese Herausforderungen zu meistern. Daher freuen wir uns auf die weitere gemeinsame Arbeit mit tausenden von Verlagspartnern überall auf der Welt und natürlich auch in Deutschland." Ob es Springer & Co. gefallen wird, bei Google künftig nur noch eine untergeordnete Rolle zu spielen, darf trotz aller verärgerten Aussagen der vergangenen Jahre stark bezweifelt werden.
Die VG Media hat unterdessen auf die jüngsten Google-Pläne reagiert und greift zu harten Worten: Unter der Überschrift "Google erpresst Rechteinhaber" wirft die Verwertungsgesellschaft Google vor, diejenigen Verleger zu diskriminieren, "die ihr Presseleistungsschutzrecht über die VG Media zivilrechtlich durchzusetzen versuchen". Allerdings stellt sich durchaus die Frage, wer in der Debatte um das Leistungsschutzrecht eigentlich wen erpressen möchte, schließlich will die VG Media Google einerseits dazu zwingen, die Verlagsangebote in den Suchen anzuzeigen, gleichzeitig aber von Google für diese Auflistung auch noch Geld bekommen.
VG Media-Geschäftsführer Markus Runde: "Es geht den Presseverlegern um eine angemessene Vergütung aus der Verwertung des Presseleistungsschutzrechts. Das ist der urheberrechtliche Teil dieses Sachverhalts, der nun von der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt und den Zivilgerichten gerklärt werden kann. Das Kartellamt hat die ungehinderte Rechtsdurchsetzung dort sicherzustellen, wo ein Marktbeherrscher seine Macht missbräuchlich nutzt, um unentgeltliche Nutzung zu erzwingen. Nun liegt es am Bundeskartellamt, das Verhalten von Google, wie angekündigt, zu überprüfen."
Der Artikel wurde um 15:45 Uhr durch Aussagen der VG Media ergänzt.