RTL gewinnt Prozess gegen Anbieter von Online-Videorekordern

Logo: RTL/DWDLDas Landgericht Köln hat eine einstweilige Verfügung bestätigt, wonach das Internetunternehmen Netlantic nicht mehr das Programm von RTL aufzeichnen und mit seinem Online-Videorekorder Shift TV verbreiten darf.

Da bei Shift TV keine Dateien herunter geladen werden können, die Bildgröße nur etwa einem Viertel des TV-Bildes entspricht und die Aufzeichnungen ausschließlich zu privaten Zwecken dienen, reagierte Netlantic mit Unverständnis auf das Urteil des Gerichts.

Das Unterföhringer Unternehmen will die Entscheidung, die das Geschäftsmodell von Shift TV akut gefährdet, nicht hinnehmen und kündigte an, in Revision zu gehen. „Es wird ein langer und teurer Weg, aber manchmal muss man für gute Ideen einfach länger kämpfen“, heißt es in einer Erklärung. Sollte Netlantic auch beim Oberlandesgericht Köln scheitern, werde man vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gehen.

Shift TV wurde erstmals auf der Cebit 2005 vorgestellt und ist mittlerweile in einer kostenlosen Beta-Version gestartet. Der als internetbasierte Personal Video Recorder bezeichnete Dienst nimmt Fernsehsendungen auf Wunsch auf und stellt diese per Internet zum Abspielen über verschiedene Endgeräte zur Verfügung.