Im vergangenen Jahr hat die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) die Programmplätze für Drittanbieter bei RTL an dctp von Alexander Kluge und AZ Media TV vergeben. Focus TV ist daraufhin mit einem Eilantrag gegen die Vergabe gescheitert, doch nun die Überraschung: Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg urteilt, dass RTL vorerst keine Programme unabhängiger Dritter senden muss.
Die Urteilsbegründung: Der Direktor der NLM hatte den sofortigen Vollzug der dctp-Zulassung angeordnet. Das hätte nach Meinung der Richter aber von der Versammlung, die auch über die Auswahl und Zulassung des Drittanbieters entscheidet, kommen müssen. Auch ein im Februar 2014 nachträglich gefasster Bericht wird von den Richtern beanstandet: Aus diesem gehe nicht hervor, dass die Versammlung den Sofortvollzug "eigenständig und ergebnisoffen angeordnet hat".
Jetzt soll die NLM-Versammlung erneut entscheiden, ob die Zulassung von dctp sofort vollziehbar sein soll. Bis dahin muss RTL das Programm nicht ausstrahlen. Gegenüber dem "Handelsblatt" äußert sich ein Sendersprecher zurückhaltend und erklärt, man wolle in den nächsten Tagen mit der NLM und der KEK über die Entscheidung sprechen. Erst danach wolle man über die weitere Verwendung der Programme entscheiden. "Die Sendungen in den nächsten Tagen bleiben davon erst einmal unberührt."
"Stern TV" und "Spiegel TV" bleiben also vorerst im RTL-Programm. Wie lange das aber noch so sein wird: unklar. RTL muss unabhängigen Drittproduzenten Sendeplätze anbieten, weil es als Privatsender einen vergleichsweise hohen Marktanteil erreicht. Unter anderem sendet RTL unter Drittsendelizenz die erwähnten "Stern TV" (30 Minuten von dctp) und "Spiegel TV" (dctp), aber auch das Jugendmagazin "Yolo" (AZ Media), das Kulturmagazin "10 vor 11" (dctp) und die Reportage-Reihe "30 Minuten Deutschland" (AZ Media).