Pay-TV bleibt Pay-TV: Gericht stoppt kostenloses Premiere
Das Hamburger Landgericht bestätigte am Dienstag mit seinem Urteil eine von Premiere erwirkte einstweilige Verfügung gegen die TC Unterhaltungselektronik AG (TCU). Das Gericht entschied, dass das Koblenzer Unternehmen aufgrund des Urheberrechts keine Technologie anbieten darf, die den kostenlosen Empfang von Premiere per Internet ermöglicht.
TCU wollte seine „Cybersky“-Software, mit der Daten nach dem Vorbild von Musik- und Videotauschbörsen übertragen werden können, im Mai auf den Markt bringen. Auf Antrag von Premiere wurde darüber hinaus der TCU verboten, mit der Chance auf „kostenloses Pay-TV“ zu werben.
Die Entscheidung des Gerichts ist allerdings vorläufig, da sich beide Parteien seit Februar in Hamburg auch noch in einem Hauptsacheverfahren gegenüberstehen. Nach Angaben des TCU-Vorstandsmitgliedes Guido Ciburski sei die Markteinführung trotz des jetzigen Urteils nicht mehr zu stoppen. Es hätten bereits Unternehmen angeboten, die Software vom Ausland aus anzubieten.
Der Empfang von Pay-TV könne bei der Technologie des Produkts nicht verhindert werden. Der Kläger Premiere fordert hingegen, dass TCU das rechtswidrige Entschlüsseln von Premiere-Programmen mit der neuen Software ausschließen müsste.
Die TC Unterhaltungselektronik AG erfreut sich bei den TV-Sendern schon länger nur geringer Beliebtheit. Nach fünfjährigem Rechtsstreit hatte der Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr dem Koblenzer Unternehmen in einem anderen Streitfall Recht gegeben. Dabei ging es um ein Gerät namens „Fernseh-Fee“, das Werbeblöcke aus dem TV-Programm herausfiltern oder bei Werbung auf einen anderen Kanal umschalten soll.