Dass die Aufsichtsgremien des ZDF eine neue Zusammensetzung brauchen, steht nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März fest - wie diese Zusammensetzung künftig aussehen wird, ist aber noch unklar. Nun werfen in jedem Fall schonmal der Verband Deutscher Drehbuchautoren (VDD) und der Bundesverband der Film- und Fernsehregisseure (BVR) ihren Hut für eine Vertretung der Urheber des Programms im Fernsehrat in den Ring.
Bisher suche man die das Programm prägenden Urheber im 77-köpfigen Fernsehrat vergebens. Selbst in der 17-köpfigen Gruppe “Vertreter aus den Bereichen des Erziehungs- und Bildungswesens, der Wissenschaft, der Kunst, der Kultur, der Filmwirtschaft, der Freien Berufe, der Familienarbeit, des Kinderschutzes, der Jugendarbeit, des Verbraucherschutzes und des Tierschutzes“ sei nicht ein Vertreter der künstlerisch-kreativen Berufe zu finden. Auch hier sei der politische Einfluss bei der von den Ländern nominierten Personengruppe spürbar. VDD und BVR fordern, dass künftig unabhängige künstlerisch-kreative Urheber in die grundlegenden Überlegungen zu Programmstrukturen und Finanzierung eingebunden werden. "Ein solcher Schritt würde zudem die Sachkompetenz des Fernsehrats nachhaltig erhöhen", heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung der Verbände.
"Die vom Bundesverfassungsgericht bestimmte politische Entflechtung des Fernsehrates sollte einhergehen mit einer Professionalisierung der Aufsichtsgremien. Denn natürlich bedarf die Aufsicht über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk - deren Anstalten mittlerweile Medien-Großkonzerne mit Milliarden-Etats sind - einer großen Sachkenntnis bei der Abwägung programmästhetischer wie auch wirtschaftlicher Grundlagen-Entscheidungen. Eine solche Sachkenntnis ist Voraussetzung für eine unabhängige Kontrollfunktion, die das Bundesverfassungsgericht zu Recht anmahnt", so BVR und VDD.