Schleichwerbung: Medienaufsicht verdächtigt fünf Privatsender
Die Gemeinsame Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz (GSPWM) der Landesmedienanstalten hat bei den Sendern SAT.1, VOX, Super RTL, n-tv und MTV eine Reihe von Auffälligkeiten im Hinblick auf geltende Werberegelungen festgestellt. In zehn Fällen besteht nach einer routinemäßigen Überprüfung jeweils ein erster Verdacht auf Schleichwerbung. Dies teilte die GSPWM nach einer Sitzung in Saarbücken mit. Nach dem Rundfunkstaatsvertrag ist Schleichwerbung verboten.
Prof. Dr. Norbert Schneider, Vorsitzender der Gemeinsamen Stelle, hat den für die fünf betroffenen Sender zuständigen Landesmedienanstalten empfohlen, rechtsaufsichtlich tätig zu werden. Zunächst können die Programmanbieter allerdings selbst zu dem Vorwurf Stellung nehmen. „Danach wird zu klären sein, ob Beanstandungen gegen Veranstalter ausgesprochen werden sollen“, kündigte Schneider am Rande der Sitzung an.
Die Gemeinsame Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz ist eine Einrichtung der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten. Sie führt regelmäßig Untersuchungen zu Programm- und Werbefragen durch, z. B. zu Themen wie Werbung für Gewinnspiele, Schleichwerbung, Splitscreen und – in diesen Zeiten immer bedeutender – Klingeltöne.
Viva und MTV2 Pop waren erst vor zwei Wochen von der GSPWM gerügt worden, da vorgeschriebene Obergrenze von zwölf Minuten Werbung pro Stunde teilweise überschritten wurde. Zudem zeigte sich Schneider besorgt über die Dominanz von Klingelton-Spots in den Werbeblöcken der Musiksender (DWDL berichtete).