Um einen finanziellen Ausgleich für die vom Gesetzgeber erlaubte Privatkopie von urheber- oder leistungschutzrechtlich geschützen Inhalten zu schaffen, müssen unter anderem Hersteller von Aufzeichnungsgeräten oder DVDs eine Abgabe für jedes verkaufte Gerät bzw. jeden verkauften Rohling zahlen. Private TV- und Radiosender bekommen von dieser Privatkopievergütung allerdings bislang nichts ab. Das soll sich aus Sicht der VG Media, die für viele private Fernseh- und Hörfunksender die Urheber- und Leistungsschutzrechte verwertet, aber ändern.

Diese Forderung unterstreicht man nun auch mit einem Gutachten des Bonner Professors für Urheber- und Wettbewerbsrecht Dr. Matthias Leistner. Er kommt zu dem Schluss, dass die derzeitige Gesetzeslage im Lichte der neuen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum "gerechten Ausgleich" gegen die europäischen Vorgaben aus der Urheberrechts-Richtlinie verstoße. Leistner sagte in einem Vortrag vor Abgeordneten des Deutschen Bundestages, dass "der deutsche Gesetzgeber verpflichtet ist, zugunsten der Sendeunternehmen die tatsächliche Zahlung eines gerechten Ausgleichs sicherzustellen".

Die VG Media führt an, dass die privaten TV- und Radiosender jährlich über acht Milliarden Euro in ihr Programm und dessen Verbreitung investieren würden. Anders als alle anderen Rechteinhaber würden sie trotzdem von der Privatkopievergütung ausgeschlossen. Im Gutachten heißt es: "Dem steht auf Seiten der Nutzer die jedenfalls in substantiellem Umfang existierende Praxis gegenüber, Fernseh- und Rundfunksendungen unter Verwendung von Audio-, Video- und DVD-Recordern, inzwischen zunehmend auch unter Nutzung von Festplatten- und sogenannten Internet-Videorecordern zum privaten Gebrauch aufzuzeichnen."

VG Media-Geschäftsführerin Maren Ruhfus: "50 Jahre nach der Schaffung der Privatkopie im Urheberrechtsgesetz und nahezu 30 Jahre nach dem Markteintritt der privaten Sendeunternehmen ist es allerhöchste Zeit, im Einklang mit dem europäischen Recht die Sendeunternehmen nun endlich mit den anderen Rechteinhabern gleichzustellen."