In der jahrelangen juristischen Auseinandersetzung zwischen Privatsendern und den Anbietern von Online-Videorekordern hat sich mal wieder die Sender-Seite durchgesetzt. Das Oberlandesgericht München hat nach ProSiebenSat.1-Angaben das Urteil des Landgerichts München aus dem August vergangenen Jahres bestätigt, wonach Save.TV Limited mit der Nutzung der ProSiebenSat.1-Sendesignale ohne entsprechende Lizenz gegen die Urheberrechte von ProSiebenSat.1 verstoße.
Save.tv bietet einen kostenpflichten Dienst an, mit dem über das Programm von über 40 Sendern online aufgenommen und am Computer, aber über Apps auch auf mobilen Endgeräten jederzeit angeschaut werden kann. Besonders ärgerlich für die Privatsender: Gegen Aufpreis werden die Aufnahmen sogar werbefrei ausgeliefert.
Doch fraglich scheint, ob ProSiebenSat.1 damit am Ziel ist. Save.tv widerspricht der Mitteilung von ProSiebenSat.1 nämlich und weist darauf hin, dass in dem Urteil gar nicht über Unterlassungsansprüche entschieden worden sei. So heißt es in dem Urteil demnach wörtlich: "Hinsichtlich des Unterlassungsanspruchs gemäß Ziffer 1 des landgerichtlichen Urteils haben die Parteien den Rechtsstreit nach Schluss der mündlichen Verhandlung übereinstimmend für erledigt erklärt und damit die Rechtshängigkeit beseitigt. Über diesen war nicht mehr zu entscheiden." Auf Nachfrage bestätigt man daher auch, dass die Programme von ProSieben, Sat.1, kabel eins und Sixx auch weiterhin via Save.tv verfügbar seien.