Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat innerhalb der Nachrichten bei n-tv unzulässige Schleichwerbung erkannt. Im Rahmen eines Ende Januar ausgestrahlten Beitrags über "Autotipps für den Winter" hatte n-tv nach Ansicht der Medienhüter die Firma A.T.U. übermäßig herausgestellt und damit gegen das Verbot der Schleichwerbung verstoßen. Auch Vox hat Ärger mit der ZAK: Hier wurde beanstandet, dass mit einem Werbespot während des "Perfekten Dinners" gegen das Gebot der Trennung von Werbung und redaktionellem Inhalt verstoßen wurde.

Innerhalb einer Mitte März ausgestrahlten Folge der Show wurde ein Split-Screen-Werbespots für ein Käseprodukt ausgestrahlt, der optisch und verbal über den vorausgehenden redaktionellen Hinweis "Die perfekte Empfehlung" mit der Sendung "Das perfekte Dinner" verbunden wurde. Diese unmittelbare Verknüpfung verletze das Gebot der leichten Erkennbarkeit und Unterscheidbarkeit von Programm und Werbung, so die ZAK. Eine Beanstandung gab's außerdem für Viacom, weil Nickelodeon die Kindersendung "Die Pinguine aus Madagaskar" durch Werbung unterbrach, obwohl das nicht hätte geschehen dürfen.