Zum 1. August trat das auf Druck der Verlage entgegen vieler Vorbehalte durchgeboxte Leistungsschutzrecht in Kraft, mit dem die Verlage vor allem Geld von Google kassieren wollen. Wirklich Geld verlangt wird von den Verlagen bislang aber nicht - nicht zuletzt, weil trotz der jahrelangen Debatte gar kein genauer Plan existierte, wie das Leistungsschutzrecht nun in der Praxis genau verwertet werden soll. Dafür bietet sich nun die VG Wort an.
Die VG Wort kümmert sich bislang um die Verwertung von Urheberrechten der Verlage und Autoren und schüttet die Einnahmen einmal pro Jahr an diese aus. Der Vorstand wird den zuständigen Gremien nun vorschlagen, den Wahrnehmungsvertrag dahingehend zu erweitern, dass - falls von den Rechteinhabern gewünscht - in Zukunft das Leistungsschutzrecht der Presseverleger und der Beteiligungsanspruch der Urheber durch die VG Wort wahrgenommen werden können. Ende November wird es dazu eine außerordentliche Mitgliederversammlung geben.
Robert Staats, geschäftsführender Vorstand der VG Wort: "Eine zukünftige Wahrnehmung des Leistungsschutzrechts der Presseverleger würde diese Rechtewahrnehmung sinnvoll ergänzen. Gleichzeitig würde sichergestellt werden, dass auch die Urheber angemessen an den Einnahmen beteiligt werden." Was das entscheidende Wort "angemessen" hier bedeutet, ist allerdings noch unklar. Auch ist unklar, welche Einnahmen mit dem Leistungsschutzrecht überhaupt erzielt werden können. Google scheint jedenfalls nicht gewillt, weiter auf Verlagsangebote zu verlinken, für die künftig Geld gezahlt werden müsste. Um in Google News berücksichtigt zu werden, müssen Verlage seit Anfang August explizit zustimmen, dass sie mit der unentgeltlichen Listung einverstanden sind - andernfalls tauchen sie hier nicht mehr auf.