Schon seit langer Zeit tobt ein Streit zwischen den Öffentlich-Rechtlichen und den Kabelnetzbetreiber. Verstärkt wurde der Zwist Mitte vergangenen Jahres durch die Ankündigung von ARD und ZDF, die bislang jährlich insgesamt 60 Millionen Euro, die sie Kabel Deutschland und Unitymedia Kabel BW für die Einspeisung ihrer Sender zahlten, nicht mehr überweisen zu wollen. Vor Gericht wird seitdem gestritten - inzwischen musste Kabel Deutschland allerdings zahlreiche Niederlagen hinnehmen.
Wie "Digitalfernsehen" nun berichtet, hat Kabel Deutschland offenbar versucht, im Rahmen eines Hilfsantrages vor Gericht die Zulässigkeit einer Verschlüsselung von Radio Bremen zu erwirken. Das bestätigte eine Gerichtssprecherin gegenüber dem Online-Portal. Dieser Antrag sei vom Landgericht Bremen allerdings als unbegründet mit Verweis auf entsprechende Regelungen im Rundfunkstaatsvertrag und im Bremischen Landesmediengesetz zurückgewiesen worden. Darin sei festgeschrieben, dass der Kabelbetreiber die Programme nicht ohne dessen Zustimmung technisch verändern darf.
Im Streit um die Einspeiseentgelte hatte im vergangenen Jahr das ZDF auf die Digitalisierung, die das Geschäftsmodell der Kabelunternehmen grundlegend verändert habe, verwiesen - nicht zuletzt weil Kabel Deutschland und Uniytmedia inzwischen Angebotspakete wie Pay-TV, Free-TV, Hörfunk, Internet, Video on Demand und Telefonie vermarkten. Die Einstellung der Zahlung von Einspeisevergütungen an einige große Kabelnetzbetreiber schaffe gleiche Bedingungen in der Kabelbranche und darüber hinaus im Wettbewerb zwischen Kabelnetzbetreibern und IPTV-Anbietern, so das ZDF.