2011 bescheinigten die Landesmedienanstalten ausgerechnet dem Deutschen Bundestag schon einmal, mit seinem Parlamentsfernsehen gewissermaßen einen "Piratensender" zu betreiben. In den Jahren zuvor war nämlich nicht nur die technische Reichweite ausgebaut worden, auch inhaltlich hatte man sich auf neues Terrain begeben. Während man sich anfangs auf die Übertragung von Debatten beschränkt hatte, kamen später Interviews und Reportagen dazu - eigene redaktionelle Beiträge also.
Damit hatte man aber die Grenze zum Rundfunkangebot überschritten, das man in Deutschland nur mit entsprechender Lizenz betreiben darf. Der Bundestag hatte eine solche Lizenz nicht nur nie beantragt, aufgrund der gebotenen Staatsferne des Rundfunks hätte er sie ohnehin nie bekommen können. Lösung des Konflikts: Bei der TV-Ausstrahlung verzichtete das Parlamentsfernsehen seit Frühjahr 2011 auf Interviews oder andere redaktionelle Berichte und überträgt nur noch Debatten und Ähnliches live. Alles andere wurde nur noch für die Mediathek im Web produziert.
Doch nun gerät der Bundestag erneut ins Visier der Medienhüter, wie der "Spiegel" berichtet. Denn die Beiträge lassen sich dort inzwischen nicht mehr nur on demand abrufen, sondern sind auch Teil eines zweiten Kanals, der zwar nicht via Satellit oder Kabel übertragen, jedoch als Livestream angeboten wird. Wenn dort keine Ausschuss-Sitzungen übertragen werden, sind "in einem Loop Videos aus der Internet-Mediathek" zu sehen. Damit stellt der zweite Kanal aus Sicht der Medienhüter erneut Rundfunk dar - und damit ergibt sich die gleiche Problematik wie bei der TV-Übertragung. Jürgen Brautmeier, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, sagte dem "Spiegel" nun, man habe diesbezüglich Gespräche mit dem Bundestag aufgenommen.