Seit Jahren schon ärgert man sich bei Sat.1 über die Vergabe der Drittsendezeiten, weil die Wahl immer wieder auf dieselben Anbieter fällt. In der Folge kündigte der Sender im vergangenen Jahr überraschend an, die Medienanstalt wechseln zu wollen - sehr zum Missfallen der Medienhüter in Rheinland-Pfalz. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hatte die Erlaubnis für einen Wechsel in den Norden bereits im Juni vergangenen Jahres erteilt, doch das wollte man in Rheinland-Pfalz, wo Sat.1 bisher lizenziert war, nicht auf sich sitzen lassen. Am Montag wurde die von der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) erteilte Lizenz allerdings gerichtlich bestätigt.
Das Verwaltungsgericht Schleswig hat die Klagen der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK), der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen) sowie des Mainzer Medienunternehmers Josef Buchheit gegen die Erteilung dieser Lizenz abgewiesen. MA HSH-Direktor Thomas Fuchs begrüßte das Urteil und appellierte zugleich an die Kollegen in Rheinland-Pfalz und Hessen, von weiteren rechtlichen Schritten abzusehen - "auch im Interesse der Gemeinschaft der Landesmedienanstalten", wie er sagte.
Die LMK vertritt die Auffassung, dass ein Programmveranstalter bei laufender Lizenz und unverändertem Programm nicht beliebig die ihn beaufsichtigende Landesmedienanstalt wechseln kann. Die Tatsache, dass für diesen Vorgang bei Sat.1 formal die juristische Person der Erlaubnisinhaberin – von Tochtergesellschaft zu Muttergesellschaft – ausgetauscht wird, ändere daran nichts, hieß es im vorigen Jahr Seiten der LMK. "Ein solches Vorgehen eines Senders muss erfolglos bleiben. Hier steht die medienpolitisch gewollte Einheitlichkeit der Aufsicht über privaten Rundfunk in ihrer Grundsätzlichkeit auf dem Prüfstand", ließ LMK-Direktorin Renate Pepper damals mitteilen.
Das nun gesprochene Urteil dürfte ihr allerdings kaum gefallen - im Gegensatz zu den Verantwortlichen bei Sat.1. Sat.1-Sprecherin Diana Schardt: "Wir freuen uns darüber, dass das Verwaltungsgericht Schleswig unsere Rechtsauffassung bestätigt hat. Wir warten nun die Urteilsgründe ab, um alle weiteren Einschätzung für unsere nächsten Schritte vornehmen zu können." Wie es um die Vergabe der bei Sat.1 ungeliebten Drittsendezeiten weitergehen wird, ist aktuell noch unklar. Die MA HSH werde ihrerseits jedenfalls alles ihr Mögliches dazu beitragen, beim Thema Drittsendezeiten zu einem für alle Seiten guten Ergebnis zu kommen, versuchte MA HSH-Direktor Thomas Fuchs am Montag nach Bekanntwerden des Urteils zu beschwichtigen. Dass durch den Richterspruch nun Ruhe einkehren wird, darf jedoch ernsthaft bezweifelt werden. Das jedenfalls lehren die Erfahrungen der Vergangenheit.