Nachdem sich inzwischen für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" ein Weg aufgetan hat, um doch noch direkt über den NSU-Prozess berichten zu können, hat nun auch die "taz" eine Lösung gefunden. Die Tageszeitung kooperiert hierfür mit dem freien Sender Radio Lora München sowie der türkischen Zeitung "Evrensel", die jeweils einen festen Platz erhalten haben. Der Radiosender wird der "taz" in jeder zweiten Prozesswoche seinen Platz zu überlassen.
Der Deutschland-Korrespondent von "Evrensel" hat zudem angekündigt, an Tagen, an denen er nicht beim NSU-Prozess in München sein kann, bei Bedarf der "taz" oder dem "Neuen Deutschland" seinen Platz zur Verfügung stellen zu wollen. Eine solche Möglichkeit der "nachträglichen Poolbildung" hat das Münchner Oberlandesgericht erlaubt. Die "taz" will im Gegenzug die beiden Kooperationspartner im Gegenzug während des Prozesses mit ihrer Expertise unterstützen und ihnen bei Bedarf Texte zur Verfügung stellen.
Unterdessen hat sich der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) für Verändernugen des Gerichtsverfassungsgesetzes ausgesprochen. Nach den Vorstellungen des DJV sollte das Gesetz dahingehend geändert werden, dass Gerichte bei Platzmangel im Verhandlungssaal von der Möglichkeit der Videoübertragung eines Prozesses in einen weiteren Arbeitsraum für Journalisten Gebrauch machen können. "Das ist bisher nicht eindeutig geregelt", kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Bei dem DJV-Vorstoß gehe es nicht um einen Dammbruch für Schauprozesse, sondern um faire Arbeitsbedingungen für Journalistinnen und Journalisten.
Die Posse um die Akkreditierung von Journalisten zum anstehenden NSU-Prozess in München habe gezeigt, dass hier Handlungsbedarf für den Gesetzgeber bestehe. "Wenige Dutzend Presseplätze für viel beachtete Gerichtsverfahren reichen nicht aus", so Konken. "Die Richter müssen die Möglichkeit haben, die Zahl der Berichterstatter zu erhöhen, ohne mit dem Gerichtsverfassungsgesetz in Konflikt oder auch nur in eine Grauzone zu geraten."