Auch wenn die SPD das Leistungsschutzrecht für Presseverlage, das kürzlich überraschend plötzlich und mit Last-Minute-Änderungen durch den Bundestag verabschiedet worden war, für "handwerklich schlecht gemacht" hält und den "falschen Weg" hält, hat sie es mit ihrer rot-rot-grünen Mehrheit im Bundesrat nicht aufgehalten. Ihre ablehnende Haltung dokumentierte die SPD in einem Entschließungsantrag, verwies es aber nicht an den Vermittlungsausschuss.
Die SPD verweist darauf, dass sie zwar gegen das Gesetz sei, das Gesetz aber allenfalls aufhalten, aber nicht hätte verhindern können. Stattdessen kündigte man an, das Gesetz nach einem möglichen Wahlsieg im Herbst zu verändern. Das gegen den Protest von Netzpolitikern selbst in den eigenen Reihen beschlossene Leistungsschutzrecht soll den Verlagen ermöglichen, unter anderem von Suchmaschinenbetreibern für die Verwendung von Snippets - also den kurzen Textausschnitten bei Suchergebnissen - Geld zu verlangen. In der letzten Änderung des Gesetzes wurden "kleinste Textausschnitte" erlaubt - deren Länge jedoch nicht definiert wurde. Es dürfte nun also vor Gericht geklärt werden, ob Snippets - wie von den Verlagen erwartet - künftig kostenpflichtig werden, oder nicht.
Die Verleger begrüßten die Entscheidung des Bundesrats erwartungsgemäß als "richtungsweisend". "Das Recht ermöglicht den Zeitungen und Zeitschriften selbst zu entscheiden, unter welchen Bedingungen ihre Inhalte von Suchmaschinen und Aggregatoren zu gewerblichen Zwecken verwertet werden dürfen", so die Verbände in einer gemeinsamen Stellungnahme. Aus ihrer Sicht bleibe das Recht auf Zitieren und Verlinken wie bislang erhalten. "Der Informationsfluss im Internet wird nicht eingedämmt", so die Verbände.