Die besinnlichen Weihnachtstage sind gerade vorbei, da gibt es für ProSiebenSat.1 und die Mediengruppe RTL Deutschland eine unschöne Bescherung. Das Bundeskartellamt hat Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 55 Millionen Euro gegen die beiden Sendergruppen sowie gegen zwei verantwortliche Personen verhängt. Den Unternehmen wird vorgeworfen, bei der Einführung der Verschlüsselung ihrer digitalen Free-TV-Programme wettbewerbswidrige Absprachen getroffen zu haben. Darüber hinaus mussten sich ProSiebenSat.1 und RTL dazu verpflichten, ihre wesentlichen Programme in SD-Qualität für einen Zeitraum von zehn Jahren unverschlüsselt anzubieten.
Betroffen sind die Übertragungswege Kabel, Satellit und IPTV - in HD können die Sendergruppen ihre Programme aber auch weiterhin verschlüsseln. Angebote wie HD+ sind also nicht betroffen. Durch die Entscheidung der Wettbewerbshüter können Zuschauer die digitalen Free-TV-Angebote der Privatsender in den kommenden Jahren sehen, ohne mit zusätzlichen Kosten rechnen zu müssen. Mit der Aufgabe der Verschlüsselung entfällt für die Sendergruppen nämlich die Grundlage für die Entgelterhebung gegenüber Kabelnetz- und anderen Übertragungswegebetreibern für die SD-Verbreitung. Zugleich entfällt die Grundlage für die Umsetzung von Signalschutzbeschränkungen.
Eine entsprechende Zusage zur Aufgabe der Grundverschlüsselung ab Januar 2013 hatte der Kabelnetzbetreiber Unitymedia bereits im Zusammenhang mit der Übernahme von Kabel BW abgegeben (DWDL.de berichtete). "Das Bundeskartellamt hat festgestellt, dass sich die beiden Sendergruppen in den Jahren 2005/2006 darüber abgesprochen haben, ihre digitalen Free-TV-Programme in SD-Qualität zukünftig nur noch verschlüsselt auszustrahlen und dafür ein zusätzliches Entgelt zu verlangen", erklärte Kartellamts-Präsident Andreas Mundt. "Zugleich beabsichtigten die Sendergruppen, durch technische Maßnahmen wie Anti-Werbeblocker und Kopierschutzfunktionen die Nutzungsmöglichkeiten der Programmsignale für den Fernsehzuschauer zu beschränken."
Die Umsetzung dieser Absprachen sei mindestens bis zum Zeitpunkt der Durchsuchung des Bundeskartellamtes bei den Unternehmen vor mehr als zwei Jahren erfolgt - "in etlichen Netzen über diesen Zeitpunkt hinaus", sagte Mundt. Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig, über etwaige Einsprüche muss das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden. Allerdings haben sich alle Unternehmen nach Angaben des Bundeskartellamts bereits zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung bereit erklärt. Bei RTL machte man deutlich, die Bedingungen für die SD-Ausstrahlung akzeptieren zu wollen. "Unabhängig davon bleibt der Signalschutz betreffend unserer HD-Signale für uns wesentliche Voraussetzung für nachhaltigen Erfolg in der digitalen Welt", sagte RTL-Sprecher Christian Körner.
Und weiter: "Entscheidend war für uns die dringend notwendige Planungssicherheit beim Ausbau unserer digitalen Angebote in einer Zeit, in der Digitalisierung auch in Deutschland deutlich an Tempo zugelegt hat. Die einvernehmliche Beendigung beider Verfahren sehen wir somit insgesamt positiv. Wir haben dieses Verfahren des Bundeskartellamts frühzeitig als rechtliches Risiko erkannt und dafür bereits im Jahr 2011 Rückstellungen gebildet." Das Bußgeld habe letztlich auch keine negativen Auswirkungen auf den Gewinn im nun zu Ende gehenden Jahr.