Der Streit um die "Tagesschau"-App schwelt nun schon seit langem - und auch der Gerichtsentscheid vor wenigen Wochen brachte eigentlich keine neuen Erkenntnisse. Zwar errangen die Verleger einen Teilsieg, weil das Gericht die "Tageschau"-App als presseähnlich und damit nicht vereinbar mit dem Rundfunkstaatsvertrag einstufte - doch das Urteil bezog sich allein auf die Version vom 15. Juni 2011 und nicht auf die aktuelle App samt ihrer Inhalte. Zudem ist das Urteil ohnehin noch nicht rechtskräftig, weil die ARD Berufung einlegte.
Die ARD strebe darüber hinaus an, die "Tagesschau"-App "fortzuentwickeln" - was das im Detail bedeuten soll, bleibt aber vorerst im Dunkeln. Das Ergebnis dieser Fortentwicklung soll aber in jedem Fall auf einem neuerlichen gemeinsamen Spitzengespräch im Frühjahr 2013 bewertet werden.