Die Landesregierungen von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg haben den Entwurf für einen reformierten Staatsvertrag vorgestellt. Dieser sieht vor, dass Vertreter der Landesregierungen dem Rundfunkrat in Zukunft nicht mehr angehören sollen. Stattdessen soll in dem 74-köpfigen Gremium fortan auch ein Vertreter der muslimischen Verbände sitzen. Die Vertreter der christlichen Kirchen verlieren dagegen einen ihrer Sitze. Zugleich sollen nach derzeitigen Plänen in Zukunft mehr Frauen im Rundfunkrat vertreten sein.
"Er ist damit eine geeignete Grundlage, um nunmehr die Diskussion über die Reform des Südwestrundfunks mit allen Beteiligten zu vertiefen", sagten die Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD) und Winfried Kretschmann (Grüne) zu dem Entwurf. Beide kündigten an, dass eine gemeinsame Anhörung zum Staatsvertragsentwurf stattfinden solle. Im Anschluss daran werden die eingebrachten Anregungen sorgsam zu wägen sein. Auf dieser Grundlage werden sich die Landesregierungen von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg eine abschließende Meinung über den Staatsvertragsentwurf bilden.
Das Inkrafttreten des neuen Staatsvertrags ist für die erste Jahreshälfte 2013 geplant. Es ist die erste Überarbeitung seit der Fusion von Süddeutschem Rundfunk und Südwestfunk vor 15 Jahren. SWR-Intendant Peter Boudgoust zeigte sich mit dem vorgelegten Entwurf zufrieden. "Der SWR muss sich neuen Rahmenbedingungen und technologischen Entwicklungen anpassen können, um den Menschen im Südwesten über den Tag hinaus bestes Programm bieten zu können. Insofern begrüßt der SWR die angestrebte Modernisierung des Staatsvertrages."
Weiter sagte Boudgoust: "Wir brauchen ein Mehr an Flexibilität, das auch unsere Gremien zu Recht einfordern. Auch deshalb werden der SWR und seine Gremien sich bei der anstehenden Anhörung aktiv einbringen." Der neue SWR-Staatsvertrag sieht derweil unter anderem einen Erhalt der Standorte in den Landeshauptstädten Stuttgart und Mainz und des dritten Standortes Baden-Baden sowie der Landessender vor. Eine Zuständigkeitsverteilung innerhalb der Geschäftsleitung soll jedoch nicht mehr im Staatsvertrag festgeschrieben sein. Zudem soll die regionale Identität gestärkt werden, beispielsweise durch einen 30-prozentigen Landesanteil im Fernsehen.