Seit 2007 ist Holger Kreymeier inzwischen mit seinem Podcast Fernsehkritik.TV aktiv. Doch mit seiner "Scheiß RTL"-Aktion ist der Blogger nach Ansicht des Kölner Landgerichts zu weit gegangen. Das Gericht hat Kreymeier am Dienstag verboten, den Slogan weiterhin auf T-Shirts zu drucken. Es handelte sich dabei um eine Grafik in Anlehnung an den seit vielen Jahren im Einsatz befindlichen Senderslogan "Mein RTL". Kreymeier hatte das T-Shirt auf seiner Website vertrieben - und damit die Anwälte des Kölner Senders auf die Matte gerufen.

Die Formulierung "Scheiß RTL" unter Verwendung der Originalsymbolik sei keine satirische, kritische Auseinandersetzung mit der deutschen Fernsehlandschaft, sondern "plumpe Schmähung", betonte ein Gerichtssprecher gegenüber der "Welt". Darüber hinaus sei ein solches Verhalten nicht durch die Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt. Zum jetzigen Zeitpunkt ist allerdings noch unklar, ob Holger Kreymeier in Berufung gehen wird. Derzeit befindet sich der Blogger auf dem Weg in den Urlaub.

"Wir begrüßen die Urteile, mit denen das Landgericht Köln den Schutz unserer Markenrechte in vollem Umfang bestätigt hat", sagte RTL-Sprecher Christian Körner am Dienstag auf Anfrage des Medienmagazins DWDL.de. Holger Kreymeier hatte Anfang September bei der Verhandlung betont, den Slogan "Mein RTL" für ebenso pauschal zu halten. Zudem habe diese Bezeichnung mit dem "weitgehend alles andere als humanistischen Programm des Senders nicht viel zu tun", schrieb er später in seinem Blog.