Im November vergangenen Jahres hat RTL die letzte Folge der "Super Nanny" ausgestrahlt - nun, gerade mal acht Monate später, hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) einen Verstoß gegen die Menschenwürde festgestellt. Es handelt sich dabei um eine Folge der Dokusoap, in deren Mittelpunkt nach Angaben der Medienhüter Gewalt- und Leidensszenen standen, die den brutalen Umgang einer alleinerziehenden Mutter gegenüber ihren drei kleinen Kindern thematisierten. Die Gewalthandlungen seien sowohl im Teaser als auch während der Sendung selbst wiederholt worden. "Eine so reißerische Darstellung zielt primär auf den Voyeurismus der Zuschauer", urteilt nun die KJM.
Weiter heißt es: "Die Kinder werden in für sie leidvollen Situationen für kommerzielle Zwecke instrumentalisiert, zu Objekten der Zurschaustellung herabgewürdigt und in ihrem sozialen Achtungsanspruch verletzt. Damit liegt ein Menschenwürdeverstoß vor." Es ist allerdings nicht das erste Mal, dass die KJM einen Verstoß gegen die Menschenwürde bei der "Super Nanny" feststellt: Erst im vergangenen Jahr hatten die Jugendschützer eine Folge kritisiert (DWDL.de berichtete). Darin wurde gezeigt, wie eine Mutter ihre fünfjährige Tochter anschreit, ihr mit Schlägen droht, sie ignoriert und schließlich auch schlägt, ohne dass das Kamerateam eingreift.
RTL hat inzwischen mitgeteilt, dass man derzeit prüft, eine Klage gegen die Beanstandung der Medienhüter vor dem Verwaltungsgericht zu erheben. "Nach wie vor teilen wir den Vorwurf der Verletzung der Menschenwürde durch Ausstrahlung der benannten Szenen in der beanstandeten Folge der 'Super Nanny' nicht", sagte RTL-Sprecherin Anke Eickmeyer am Montag. "Jenseits dessen haben wir unsere Zusage, jede Folge der 'Super Nanny' vor Ausstrahlung durch die FSF freigeben zu lassen, umgesetzt und auch für die Ausstrahlung dieser Folge eine Freigabe erhalten. Umso weniger verstehen wir die Beanstandung durch NLM und KJM, die damit das System der freiwilligen Selbstkontrolle ad absurdum führen."
Doch die Jugendschützer der KJM hatten nicht nur RTL im Blick: Eine Entwicklungsbeeinträchtigung für Zuschauer unter zwölf Jahren stellte die KJM bei der inzwischen von kabel eins zu Sat.1 gewanderten Dokusoap "Die strengsten Eltern der Welt" fest. In einer im Tagesprogramm gezeigten Wiederholung sei ein Mädchen "in teils extremen Situationen vorgeführt" worden, teils begleitet von polemischen Off-Kommentaren. Die KJM problematisiere an dem Format generell, sowie an dieser Folge im Speziellen, dass dem Zuschauer der Eindruck vermittelt wird, eine Verhaltensänderung bei Jugendlichen könne durch Strenge im Rahmen einer inszenierten Fernsehsendung erreicht werden. Besonders Kinder bis zwölf Jahre könne die Botschaft der Sendung - "wenn du nicht brav bist, kommst du zu den strengsten Eltern der Welt" - nachhaltig ängstigen und verunsichern.
Ebenfalls kritisiert wurde RTL II für eine Ausstrahlung des Spielfilms "Jim Carroll - In den Straßen von New York" im Tagesprogramm, die junge Zuschauer ängstigen könne. ProSieben handelte sich gleich mehrere Verstöße gegen das Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ein: Einmal geht es um einen "Newstime"-Beitrag über einen 13-jährigen Jungen, der sich wegen Diebstahls in Paraguay in Polizeigewahrsam befindet. Gezeigt wurden "schockierende Gewaltszenen", die die Misshandlung des Jungen durch die Polizei zeigen. Die Bilder seien laufend wiederholt und durch die Kommentierung noch dramatisiert worden. Da die FSF die Sendung geprüft und die rechtlichen Grenzen ihres Beurteilungsspielraums nicht überschritten hatte, darf die KJM allerdings keine Maßnahmen ergreifen.
Das gilt auch für eine Folge von "V - Die Besucher", in der die Helden der Serie eine Außerirdische foltern, um an Informationen zu kommen. Eine Beeinträchtigung bei Kindern bis 16 Jahren sei aufgrund der Drastik der Darstellungen und der realitätsnahen Inszenierung nicht auszuschließen. In einem anderen Fall hat ProSieben einen Trailer im Programm falsch platziert. Vor 23 Uhr sei der Trailer für den Actionfilm "The Punisher" gezeigt worden, obwohl dieser mit der FSK-Freigabe "nicht unter 18 Jahren" gekennzeichnet ist. Trailer mit Bewegtbildern für Sendungen, die aus Jugendschutzgründen erst ab 23 Uhr ausgestrahlt werden dürfen, unterliegen allerdings derselben Sendezeitbeschränkung wie die angekündigte Sendung selbst.