Schon im Mai hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) die Sendelizenzen für ProSieben, kabel eins und Sixx erteilt. Bei Sat.1 zögerten die Medienhüter allerdings noch - und zwar nicht ohne Grund. Der geplante Wechsel von der rheinland-pfälzischen Landesmedienanstalt LMK zur Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) hatte für Gegenwind gesorgt. Fragen im Zusammenhang mit der Verpflichtung zur Ausstrahlung von Regionalfenstern und Drittsendezeiten müssten geklärt werden, hieß es vor wenigen Wochen von Seiten der ZAK.
Nun hat die Kommission auch für die Zulassung für Sat.1 beschlossen - ab Mitte kommenden Jahres wird nun also wie erwartet die MA HSH für den Sender verantwortlich sein. Die Lizenz von Sat.1 gilt für die Dauer von zehn Jahren. Der Zulassungszeitraum beginnt am 1. Juni 2013, um die Lizenz von Sat.1 mit der laufenden Lizenzperiode für Drittsendezeiten zu harmonisieren. Seit vielen Jahren hatte man sich bei Sat.1 geärgert, dass LMK die Drittsendelizenzen immer wieder an Alexander Kluges dctp und News and Pictures vergeben hat.
Der Sender reichte gegen diese Entscheidung ebenso wie die unterlegenen Produktionsfirmen Klage ein. Conrad Albert, Vorstand Recht, Regulierung und Distribution bei ProSiebenSat.1, hatte die Entscheidung, Sat.1 künftig bei der MA HSH ansieden zu wollen, im April etwas hämisch kommentiert: "Bisher waren die Zulassungen auf drei Standorte verteilt, in Zukunft werden es vier sein: Vier Sender, vier Landesmedienanstalten. Dadurch erhöhen wir konsequent die Vielfalt der Aufsichtsmeinungen." Die ZAK kündigte nun mit Blick auf die Drittsendezeiten der nächsten Lizenzperiode an, dass die MA HSH die bereits begonnenen Verhandlungen fortsetzen werde.
Das Ziel ist eine außergerichtliche Einigung, hieß es. Zugleich forderte die ZAK den Gesetzgeber erneut auf, die Zuständigkeit für die Vergabe von Drittsendezeiten an die ZAK und die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) zu übertragen. Die Zuständigkeit für bundesweiten privaten Rundfunk liegt grundsätzlich bei den gemeinsamen Kommissionen der Medienanstalten.