Bis Ende 2010 hatte das Auswärtige Amt Nachrichten für den diplomatischen Dienst im Ausland ohne Ausschreibung stets an die Deutsche Presse-Agentur vergeben und dafür ein hübsches Sümmchen von rund dreieinhalb Millionen Euro im Jahr gezahlt. Dann entschied der Bundesrechnungshof, dass diese Leistung ausgeschrieben werden muss. Drei Bewerber gab es - und die dpa landete nur auf Platz 3, den Zuschlag bekam stattdessen die Nachrichtenagentur dapd.
Dagegen hatte die dpa Klage eingereicht und dem Wettbewerber unter anderem einen Dumpingpreis vorgeworfen, sowie eine amerikanische Sicht der Dinge, da viele Meldungen nur vom Partner amerikansichen Partner AP übersetzt würden, was gegen die Ausschreibebedingungen verstoße. Die dapd hatte das zurückgewiesen und sich dagegen verwahrt, dass die eigenen Journalisten zu Übersetzern herabgewürdigt würden. Zudem verdiene man nach eigenen Angaben mit dem Auftrag Geld, von Dumpingpreis könne also keine Rede sein.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Entscheidung zugunsten der dapd nun bestätigt und die Klage der dpa gegen die Bundesregierung abgewiesen. Die Belieferung soll nun voraussichtlich im Juni starten. Der dapd-Vorstandsvorsitzende Martin Vorderwülbecke triumphiert: "Das Urteil zeigt: Auch bei Nachrichtenagenturen darf der Wettbewerb der Ideen und Konzepte nicht mehr zum Schaden der Steuerzahler umgangen werden. Das Auswärtige Amt hatte ein modernes Informations-Angebot für den diplomatischen Dienst eingefordert und erhalten. Jetzt werden wir mit viel Energie liefern, um das Deutschlandbild im Ausland zeitgemäß und vielfältig darzustellen."