Zumindest mit diesem Teil-Kapitel kann der MDR in der Aufarbeitung seiner Skandale und Skandälchen der letzten Zeit nun abschließen: Vor dem Leipziger Arbeitsgericht schloss der MDR mit seinem früheren Unterhaltungschef Udo Foht einen Vergleich. Demnach ist die Kündigung Fohts zum 31.12.2011 wirksam. Ursprünglich hatte der MDR am 6. September wegen dubioser Geldzahlungen und dem Vorwurf des Amtsmissbrauchs sogar eine fristlose Kündigung ausgesprochen, hilfsweise aber zur tarifgemäßen Auslauffrist zum 31.12.
Foht war gegen diese Kündigung vor das Arbeitsgericht gezogen. Das sah die vom MDR vorgebrachten Gründe für die Kündigung aber als derart gravierend an, dass es die Beendigung der Beschäftigung trotz der sehr langen Betriebszugehörigkeit zum 31. Dezember für gerechtfertigt hielt, so der MDR. Das Gericht hatte den beiden Parteien daher diese Lösung vorgeschlagen.
Mögliche Schadensersatzforderungen des MDR an Foht bleiben von dem Vergleich unberührt, zudem laufen auch die weiteren strafrechtlichen Ermittlungen unabhängig von der Beendigung des arbeitsrechtlichen Verfahrens weiter.