Sport1 hat mal wieder Ärger wegen der Ausstrahlung von Werbung für Wettanbieter: Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat in ihrer Sitzung am Dienstag in Berlin mehrere Fälle unerlaubter Werbung für öffentliches Glücksspiel beanstandet. So wurde die Ausstrahlung eines Werbespots für "sportingbet.com" am 16. Oktober 2011 beanstandet und die weitere Ausstrahlung von allen Fernsehwerbeformen - inklusive der Sponsorhinweise.

Bereits im August hatte die ZAK unerlaubte Werbung für den Sportwettenanbieter "bet-at-home.com" bei Sport1 beanstandet und darüber hinaus im Oktober jegliche Werbung für den Wettanbieter untersagt (DWDL.de berichtete). Auch kabel eins steht im Zentrum der Kritik: Dort beanstandete die ZAK die Ausstrahlung mehrerer Spots für insgesamt drei Wettanbieter in verschiedenen Werbeblöcken im Rahmen der Europa League-Übertragungen im September.

Die Anbieter berufen sich auf die EuGH-Rechtsprechung zum deutschen Glücksspiel-Staatsvertrag und argumentieren, dass das darin formulierte Werbeverbot nicht angewendet werden könne. Die ZAK argumentiert jedoch, dass diese Rechtsprechung auf das Werbeverbot im geltenden Glücksspielstaatsvertrag keine direkte Auswirkung habe. Mehrere Gerichte, darunter das Bundesverwaltungsgericht, hätten diese Auffassung bestätigt. "Das Werbeverbot für Glücksspiel ist geltendes Recht. Wir erwarten von den Programmveranstaltern, dass sie sich daran halten, und werden entschlossen gegen Rechtsverstöße vorgehen", sagte der ZAK-Vorsitzende Thomas Fuchs.