Es ist ein Déjà-vu-Erlebnis: Nachdem sich Das Vierte und weitere kleinere Sender an Ostermontag dazu entschlossen hatten, die SKL-Show "Tag des Glücks" zu übertragen, plant Das Vierte nun eine erneute Ausstrahlung. Bereits am Freitag um 20:15 Uhr soll die inzwischen von Steven Gätjen präsentierte Show im Programm von Das Vierte zu sehen sein - dass man damit hinsichtlich des Glücksspielstaatsvertrags auf Widerstand bei der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) stoßen wird, scheint die Verantwortlichen offensichtlich nicht zu stören.

Der Vertrag hält fest, dass es im Fernsehen verboten ist, Werbung für Glücksspiel zu machen. Aus diesem Grund wurde bereits der Vorgänger "Die 5 Millionen SKL-Show" mit Günther Jauch vor drei Jahren aus dem Programm von RTL verbannt. Die Nachfolge-Sendung "Tag des Glücks" war zuletzt nur auf der Website der SKL sowie auf "Bild.de" zu sehen - mit Ausnahme der an Ostern produzierten Ausgabe. Nun plant Das Vierte also eine erneute Ausstrahlung und legt sich damit wieder mit den Medienwächtern an.

Ein LfM-Sprecher verwies am Mittwoch im Gespräch mit dem Medienmagazin DWDL.de auf den geltenden Glücksspielstaatsvertrag. "Sollte es zur Ausstrahlung der Show kommen, werden wir ein Verfahren einleiten", so der Sprecher. Die LfM sei der Ansicht, dass sich die Rechtsposition seit der ersten Ausstrahlung der SKL-Show auf Das Vierte nicht verändert habe - dementsprechend werde man sich "mit Nachdruck" um den Fall kümmern, sollte die Sendung am Freitagabend - wie derzeit zu erwarten ist - tatsächlich ausgestrahlt werden.

Erst im September hatte die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) die Ausstrahlung offiziell beanstandet und vorsorglich verboten, diese Sendung zu wiederholen oder gar neue Ausgaben zu zeigen. Ein vorsorgliches Sendeverbot für die Show war rechtlich nicht mit der Rundfunkfreiheit vereinbar. Die ZAK monierte vor allem, dass in der Sendung ausschließlich Kandidaten mit SKL-Los teilnehmen durften. In der Studio-Deko sei das Logo mehrfach zu sehen gewesen und auch in Moderationen sei die SKL mehrfach namentlich erwähnt worden.

Die ZAK leitete daraus ab, dass es sich um eine Werbesendung für die Süddeutsche Klassenlotterie handelte und sah deswegen einen Verstoß gegen das Werbeverbot für Glücksspiele. Wie genau mögliche Konsequenzen im Falle einer erneuten Ausstrahlung von "Tag des Glücks" aussehen könnten, ist bislang aber unklar.