Die Bauer Media Group gibt sich im Rechtsstreit um den Print-Ableger des "ARD-Buffet" noch nicht geschlagen, wie der "Kontakter" in seiner kommenden Ausgabe berichtet. Bauer hatte bereits vor dem Hamburger Landgericht gegen den SWR, der die TV-Sendung produziert geklagt, allerdings verloren.
Bauer sieht in dem Magazin einen Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag. Darin heißt es in Paragraph 11a: "Der öffentlich-rechtliche Rundfunk kann programmbegleitend Druckwerke mit programmbezogenem Inhalt anbieten." Laut Bauer kämen aber 70 Prozent der Inhalte aus der Sendung im gedruckten Heft gar nicht vor, dementsprechend handle es sich auch nicht um ein programmbegleitendes Druckwerk.
Fakt ist aber: Der SWR produziert das Print-Magazin gar nicht selbst, sondern hat lediglich eine Lizenz an den Burda-Verlag vergeben. Das Landgericht Hamburg urteilte daher auch, dass der SWR bzw. SWR Media Services nicht Anbieter des Heftes im Sinne des Rundfunkstaatsvertrags seien und die Frage des Sendungsbezugs daher unwichtig. Nachdem das Landericht die Klage abgewiesen hat, geht der Bauer-Verlag nun vor das Oberlandesgericht.