Spannendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes: Die Exklusiv-Vermarktung von Fußballrechten verstößt nach Ansicht der Richter gegen das EU-Recht. Demnach darf es nicht verboten sein, sich ausländisches Pay-TV zu besorgen. Eine britische Pub-Besitzerin hatte vor wenigen Jahren in ihrer Gaststätte Spiele der britischen Premier League ausgestrahlt - allerdings ohne eine Lizenz des britischen Bezahlsenders BSkyB zu besitzen.

Stattdessen hatte die Wirtin den Receiver eines griechischen Bezahlsenders importiert, die Spiele darüber gezeigt und nebenbei rund 6.000 Euro im Jahr gespart. Das nun gefallene Urteil ist daher nicht zuletzt für Fußball-Fans spannend: Sie sollen sich nach Meinung des Europäischen Gerichtshofes fortan das günstigste Fußball-Angebot aussuchen können. Dabei spielt es dann keine Rolle, ob es aus dem eigenen Land oder aus dem EU-Ausland stammt - für die Bundesliga gilt das natürlich auch.

Mit seinem Urteil stellt der Gerichtshof fest, dass nationale Rechtsvorschriften, die die Einfuhr, den Verkauf und die Verwendung ausländischer Decoderkarten untersagen, gegen den freien Dienstleistungsverkehr verstoßen und weder im Hinblick auf das Ziel, die Rechte des geisten Eigentums zu schützen, noch durch das Ziel, die Anwesenheit der Öffentlichkeit in den Fußballstadien zu fördern, gerechtfertigt werden können. Das System exklusiver Lizenzen verstößt zugleich gegen das Wettbewerbsrecht der Union, wenn die Lizenzverträge es untersagen, ausländische Karten Zuschauern zur Verfügung zu stellen, die die Sendungen außerhalb des Mitgliedsstaates sehen wollen, für den die Lizenz erteilt wurde.

Dass die Sender einen Aufschlag zahlen, um sich eine absolute gebietsabhängige Exklusivität zu sichern, geht nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofes zum anderen über das hinaus, was erforderlich ist, um den den Inhabern der Rechte eine angemessene Vergütung zu sichern - eine solche Praxis könne zu künstlichen Preisunterschieden zwischen den abgeschotteten nationalen Märkten führen. "Eine derartige Marktabschottung und ein solcher künstlicher Preisunterschied sind aber mit dem grundlegenden Ziel des Vertrags - der Verwirklichung des Binnenmarkts - nicht vereinbar", so das Gericht.

Vor allem die Vereine sorgen sich um ihre Zukunft. Profi-Klubs finanzieren sich zu einem großen Teil aus den Fernseheinnahmen und fürchten nun kräftige Verluste. Karl-Heinz Rummenigge, Vorstandsvositzender des FC Bayern München, sah bereits im Vorfeld "gefährliche Zeiten" für den Profifußball anbrechen. Einige Fragen bleiben bislang offen: Welche Auswirkungen hat das Urteil auf den künftigen Einkauf von Rechten? Und vor allem: Was bedeutet das für die Pay-TV-Preise?

Theoretisch wäre es möglich, dass ein ausländischer Sender für geringes Geld die Rechte an der Bundesliga erwirbt, mit deutschem Kommentar ausstrahlt - und schließlich günstig via Satellit nach Deutschland überträgt. Die Praxis dürfte freilich etwas anders aussehen. Weder der Pay-TV-Sender Sky noch die Deutsche Fußball-Liga (DFL) wollten sich am Dienstag zunächst auf Anfrage des Medienmagazins DWDL.de äußern (inzwischen hat die DFL eine kurze Stellungnahme veröffentlicht). Spannend wird es allemal: BSkyB hat in Großbritannien bereits angekündigt, die Premier League-Verträge anzupassen, sollte die britische Liga den Rechtsstreit verlieren.

In dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes geht es übrigens auch um Fragen des Urheberrechts - und das ist für die Zuschauer nicht uninteressant. Die Hymne der Premier League stelle als Teil einer Übertragung ein geschütztes Werk dar, heißt es in dem Urteil. Die Spiele selbst seien dagegen keine geschützen Werke. So handelt es sich bei in Gaststätten gezeigten Übertragungen, die die Auftaktvideo-Sequenz oder die Liga-Hymne enthielten, um eine "öffentliche Wiedergabe", für die die Zustimmung des Urhebers der Werke erforderlich ist. Mit anderen Worten: Sollten sich derartige "Werke" ohne Zustimmung des Rechteinhabers in den Übertragungen der ausländischen Sender finden, verstößt dieser gegen geltendes Recht. Alles klar? Wohl eher nicht - die Rechtsabteilungen dürften in nächster Zeit noch viel zu tun bekommen.

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