Dienste wie save.tv, shift.tv oder onlinetvrecorder.com gibt es seit vielen Jahren. Sie alle bieten einen virtuellen Online-Rekorder an, mit dem das TV-Programm aufgezeichnet werden kann, die Sendungen können dann als Stream angesehen oder als Datei heruntergeladen werden - und das auf Knopfdruck auch noch ohne Werbung. Insofern ist es also gar nicht allzu verwunderlich, dass diese Dienste den Sendern ein Dorn im Auge sind.

Der Rechtsstreit zwischen RTL und den Anbietern dauert daher nun schon seit sechs Jahren an - und eine endgültige Entscheidung ist immer noch nicht gefallen, auch wenn save.tv nun wieder öffentlich über einen Teilerfolg jubelt. Das Oberlandesgericht Dresden urteilte am Dienstag nämlich, dass die Aufnahme per se erst einmal nicht rechtswidrig ist.

 

 

Nachdem der BGH ein älteres Urteil gegen die Betreiber aufgehoben hatte, galt es nun zu entscheiden, ob save.tv die Sendungen im Auftrag der Kunden auf den "Persönlichen Videorekordern" abspeichert - dann würden die Anbieter eine unerlaubte Aufzeichnung anfertigen und das Vervielfältigungsrecht der Urheber verletzen - oder ob es sich um einen automatisierten, vom Kunden initiierten Aufzeichnungsprozess handelt. In diesem Falle wären die Kunden selbst Hersteller einer Privatkopie - und das wäre wiederum erlaubt.

Das OLG Dresden urteilte nun in letzter Instanz, dass es sich um letzteres handelt, einen zum herkömmlichen Videorekorder analogen Vorgang. Doch dass damit das gesamte Angebot legal ist, wurde mit diesem Urteilsspruch längst nicht entschieden - denn der BGH hatte vor zwei Jahren bereits festgestellt, dass es sich in diesem Falle um eine unerlaubte Weitersendung handelt, weil diese "die mit den Satelliten-Antennen empfangen Sendungen [...] an die Persönlichen Videorecorder meherer Kunden weiterleiten", wie es im Urteil aus dem Jahr 2009 hieß.

Dementsprechend sieht man sich bei RTL auch in seiner Auffassung bestätigt. RTL-Sprecher Christian Körner: "Das Oberlandesgericht Dresden hat am 12.07.2011 antragsgemäß im Sinne von RTL Television entschieden, dass die Einbindung des Programms RTL in das Angebot Save.TV ohne die Zustimmung von RTL Television weiterhin unzulässig und daher zu unterlassen ist. Das Angebot von Save.TV verletze das Senderecht von RTL Television."

In diesem Punkt sind allerdings ebenfalls noch zwei Verfahren anhängig. Nach Ansicht von save.tv hat man die erforderlichen Rechte nämlich durch Hinterlegung erworben, wie es in einer Stellungnahme heißt. Die VG Media, die bis Mitte 2010 zu 50 Prozent RTL gehörte und die bis dahin diese Rechte für RTL verwaltete, hatte eine Lizenzierung der Weitersendungsrechte bislang verweigert. Save.tv sieht die VG Media aber in der Pflicht, diese Rechte einräumen zu müssen. Aus diesem Grund geht man derzeit gerichtlich gegen VG Media und in einem gesonderten Verfahren auch gegen RTL vor.

Save.tv-Geschäftsführer Thomas Kutsch: "Wir sind sehr zuversichtlich, dass unsere von renommierten Rechtsexperten geteilte Position hinsichtlich der Weitersendungsrechte beim nächstgen Schritt bestätigt wird. Nötigenfalls werden wir jedoch auch die vermutlich erforderlichen drei weiteren Jahre kämpfen, bis die Weitersendungsfrage final vor dem BGH geklärt ist. Damit würde der Rechtsstreit um das Angebot eines Cloud-Videorekorders, der exakt die gleiche Funktionalität wie ein handelsüblicher Festplattenrekorder anbietet, insgesamt acht Jahre dauern."