Die durch den Verwaltungsrat auf Betreiben der Unionsmehrheit verweigerte Vertragsverlängerung für den damaligen ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender warf mal wieder ein Schlaglicht darauf, wie groß der Einfluss der Politik in den Gremien des Senders und damit auch auf den Sender selbst ist. In einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht lässt Kurt Beck, der dem ZDF-Verwaltungsrat selbst vorsteht, derzeit prüfen, ob die Zusammensetzung des Gremiums überhaupt verfassungsrechtlich zulässig ist.

In einer Stellungnahme fordern die Anwälte des ZDF einem "Spiegel"-Bericht zufolge aber eine noch stärkere Zurückdrängung des politischen Einflusses als es Kurt Beck vorschlägt. So regt der Sender an, dass die Fernsehrats-Mitglieder aus dem Erziehungs- und Bildungswesen, der Wissenschaft, der Kunst und anderen Berufs- und Interessengruppen künftig nicht mehr von den Ministerpräsidenten der Länder, sondern von konkret zu benennenden Institutionen entsandt werden.

 

 

Darüber hinaus plädieren sie dafür, dass der ZDF-Verwaltungsrat bei "personalpolitischen Schlüsselentscheidungen" ein Veto gegen den Vorschlag des ZDF-Intendanten detailliert begründen müsse. Dabei dürfe er sich nicht auf programmliche oder programmbezogene Gründe berufen. Der damalige hessische Ministerpräsident Roland Koch, der die Fraktion der Brender-Gegner angeführt hatte, hatte als Grund für die Verweigerung der Zustimmung damals auf die vermeintlich schlechten Quoten der ZDF-Nachrichtensendungen verwiesen.