Augstein-Erben verlieren jeglichen Einfluss beim "Spiegel"
Damit steht es den Gesellschaftern frei, von den Erben Rudolf Augsteins jeweils ein 0,5 Prozent zu kaufen. Gleichzeitig verlieren die Erben des Magazingründers jegliche Einflussmöglichkeit beim "Spiegel". Für alle Entscheidungen sind 76 Prozent der Gesellschafterstimmen notwendig.
Zu Lebzeiten hatte Rudolf Augstein ein Vetorecht. Künftig könnten die Mitarbeiter und Gruner + Jahr jedoch allein und ohne Zustimmung der Erben sämtliche Entscheidungen fällen, wie der Berliner "Tagesspiegel" berichtet.
Die Erben hatten deshalb argumentiert, dass der Verlag Gruner + Jahr, der bereits den "Stern" herausgibt, durch die Anteilserhöhung eine marktbeherrschende Stellung bei politischen Wochenmagazinen erlangen würde.
Dadurch sahen sie die Unabhängigkeit des Nachrichtenmagazins gefährdet. Das Kartellamt folgte dieser Argumentation nicht. Eine Sprecherin sagte, die Verengung von drei auf zwei Gesellschafter beim "Spiegel" hätte keine Änderung in der Stellung von Gruner + Jahr zur Folge.
"Wir hoffen, dass Gruner + Jahr der gewachsenen Verantwortung gerecht wird", sagte Jakob Augstein dem "Tagesspiegel". Gruner + Jahr teilte mit: Man nehme die Entscheidung des Bundeskartellamts zur Kenntnis und sieht sich darin in seiner Rechtsauffassung bestätigt.