Der Dreistufentest könnte schon bald die Gerichte beschäftigen: Der Zeitungsverlegerverband NRW hat nun jedenfalls angekündigt, gegen das Prüfverfahren für Online-Angebote der Öffentlich-Rechtlichen klagen zu wollen. Das Verfahren sei "nichts rechtskonform", kritisierte der ZVNRW-Vorsitzende Christian Nienhaus am Donnerstag.

"Was uns Sorge macht ist, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seinen Internetaktivitäten sehr konvergent zu uns entwickelt", so Nienhaus, der sich um das eigene Geschäft sorgt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk trete den Verlegern bei ihren "presseähnlichen" Online-Aktivitäten mit immer größerem finanziellen Aufwand im Internet entgegen.

 

Er hoffe dass die schrankenlose Expansion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ins Internet durch die verantwortlichen Gremien noch gestoppt werde, sagte Nienhaus. Kritik gibt es am Dreistufentest vor allem deshalb, weil die Rundfunk- und Fernsehräte von ARD und ZDF die Online-Angebote ihrer eigenen Sender prüfen - und im Zweifel wohl den Sendern verbunden sind. So hatten im vergangenen Jahr alle Online-Angebote der ARD den umstrittenen Dreistufentest bestanden.