Dass sich die Verlage in Sachen Abo-Werbung nicht zimperlich sind, ist nichts neues. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Hamburg hat es die Bauer Vertriebs KG nun aber zu weit vertrieben. Bauer verschickt demnach unaufgefordert Postkarten, die in der äußeren Gestaltung den Karten ähneln, mit denen etwa Paketdienste bei fehlgeschlagenen Zustellungsversuchen informieren.

 

 

Die persönliche adressierten Postkarten enthalten die Mitteilung: "Wir halten eine Warensendung für Sie bereit. Die Sendung wird 7 Tage für Sie aufbewahrt. Bitte rufen Sie uns schnell an. Ihr Anruf ist kostenlos. Tel…" Wer zurückrief, dem wurde der Abschluss eines Zeitschriften-Abos angeboten. Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist das ein "klarer Wettbewerbsverstoß". So würden die Verbraucher durch die Aufmachung der Karte über den Werbecharakter getäuscht und müssten zudem nicht damit rechnen, dass ihnen bei Rückruf ein Zeitschriftenabo verkauft werden soll.

Nachdem die Bauer Vertriebs KG die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgeben wollte, erwirkte die Verbraucherzentrale nun eine Einstweilige Verfügung beim Landgericht Hamburg, die diese Praxis untersagt. Bei Bauer hält man die Aktion aber weiterhin für "juristisch sauber", wie das Unternehmen auf Anfrage erklärt. So sei zum einen der Anruf kostenlos und zum anderen informiere die Karte über ein tatsächliches Geschenk, das von der Bauer Vertriebs KG bereitgehalten werde und das man auch unabhängig von einem Vertragsabschluss erhalten könne.

Die Einstweilige Verfügung ist noch nicht rechtskräftig, die Bauer Vertriebs KG kann noch dagegen vorgehen.