Ultimate Fighting im DSF© UFC
Die Ausstrahlung von Sendungen der umstrittenen Kampfsportart Ultimate Fighting bleibt im deutschen Fernsehen vorerst verboten. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Geklagt hatte ein in Großbritannien ansässiger Verband, der auf der ganzen Welt die Kampfsportart „Mixed Martial Arts“ veranstaltet.

Im März hatte die Bayerische Landesmedienanstalt (BLM) dem Sportsender DSF, der inzwischen unter dem Namen Sport1 sendet, die Ausstrahlung entsprechender Sendungen aus Jugendschutzgründen untersagt. Ein Eilantrag des britischen Verbandes blieb daraufhin in allen Instanzen ohne Erfolg.

 

Auch die Hoffnungen, mit einer Einstweiligen Verfügung durch das Bundesverfassungsgericht weitersenden zu können, wurden nun zerschlagen. Die Nachteile, die dem Verband durch das Verbot nun zunächst entstünden, wiegen nach Ansicht des Gerichts nicht so hoch wie die Belange des Jugendschutzes. Dennoch ist die Zukunft von Ultimate Fighting damit noch nicht geklärt: Das Bundesverfassungsgericht sieht noch einige offene Fragen und will sich nun grundsätzlich mit dem Thema befassen.

Bei der Ultimate Fighting Championship (UFC) hofft man nun auf die weitere Prüfung: "Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts macht deutlich, dass es ernstzunehmende Zweifel an der Rechtsmäßigkeit der die BLM-Entscheidung bestötigenden Gerichtsentscheidungen gibt", sagte Marshall Zelaznik, Managin Director of International Developement UFC. Er betonte zugleich, dass die umstrittenen Kämpfe professionell und sicher seien.