Kurt Beck macht ernst: Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat beschlossen, einen Normenkontrollantrag zum ZDF-Staatsvertrag beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Ziel der Initiative ist eine Überprüfung der ZDF-Gremien im Hinblick auf eine mögliche Dominanz der Politik. Als öffentlich-rechtlicher Sender muss das ZDF eine in der Zusammensetzung seiner Gremien erkennbare Staatsferne aufweisen.
"Nach heutigem Rechtsverständnis ist nach Auffassung der Landesregierung der ZDF-Staatsvertrag nicht mehr verfassungsgemäß", teilte die Landesregierung mit. Der Vorstoß mag heikel klingen, allerdings hat sich bereits Unterstützung für den Antrag formiert: Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) begrüßt das Vorgehen erwartungsgemäß, um die entsprechenden Gremien einer ausführlichen Kontrolle in Bezug auf ihre Zusammensetzung zu unterziehen.
"Es ist richtig und für die gebotene Staatsferne des öffentlich-rechtlichen ZDF notwendig, dass das Normenkontrollverfahren eröffnet wird", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Darüber hinaus führte Konken aus, dass die Bedenken seitens des DJV alles andere als neu seien. Schließlich habe man bereits im Februar entsprechende Schritte gefordert, nachdem der Vertrag des damaligen ZDF-Chefredakteurs Nikolaus Brender nicht verlängert worden war, was nach Ansicht des DJV vor allem auf Druck der CDU-Mitglieder im ZDF-Verwaltungsrat entschieden wurde.
Konken sieht in dem jetzigen Antrag der Landesregierung eine verspätete, aber richtige Reaktion: „Zwar ist viel Zeit verstrichen, aber immerhin lässt jetzt eine Landesregierung der weit verbreiteten Empörung über die Einmischung der Politik in die Belange des Senders Taten folgen." Der DJV betrachtet die rechtliche Handhabe der "Causa Brender" dabei als wegweisend. Das Bundesverfassungsgericht sei nun gefordert, durch eine grundlegende Äußerung zu verhindern, dass "der ZDF-Verwaltungsrat die Besetzung journalistischer Stellen dominiert“, wie Konken fordert.
Der Schritt das Bundesverfassungsgericht in dieser Frage anzurufen, steht am Ende eines langen und intensiven Diskussionsprozesses, wie es von Seiten der rheinland-pfälzischen Landesregierung heißt. Diese öffentliche Diskussion hatte ihren Ursprung in den Vorgängen um die Besetzung der Stelle des Chefredakteurs beim ZDF Ende vergangenen Jahres, die dann die allgemeine Frage nach dem Umfang des Einflusses von Staat und Politik im öffentlich-rechtlichen Rundfunk aufwarfen. Die Klage sei notwendig, um einen wichtigen Schritt hin zu einer stärkeren Unabhängigkeit der Gremien des ZDF zu gehen. Rheinland-Pfalz sei nach wie vor offen, dass auch weitere Länder den Normenkontrollantrag unterstützen.
Zugleich betonte die Landesregierung, dass der Antrag ist nicht darauf gerichtet sei , Vertreter von Politik und Parteien aus den Gremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insgesamt zu entfernen. Es gehe vielmehr darum, eine angemessene Staatsferne in der Zusammensetzung der Aufsichtsgremien für die Zukunft sicherzustellen.